Boni in der Kritik |
03.04.2023 22:54:00
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Credit Suisse-Debakel: Auch Millionär Hausi Leutenegger muss Verluste hinnehmen
Durch die Zwangshochzeit von Credit Suisse und UBS erleiden die CS-Aktionäre beträchtliche Verluste. Auch der schweizerische Millionär Hausi Leutenegger gehört dazu. Doch wirklich sauer macht ihn etwas anderes.
• Auch Hausi Leutenegger besitzt CS-Aktien
• Der Self-Made-Millionär ärgert sich über "egoistische CS-Banker"
Nach einer langen Reihe von Skandalen war das Vertrauen der Kunden in die Credit Suisse derart geschädigt, dass sie Einlagen in Milliardenhöhe abzogen. Staat und Aufsichtsbehörden gerieten dadurch unter Druck, einen Flächenbrand zu verhindern und drängten deshalb die UBS, die kleinere Lokalrivalin Credit Suisse zu übernehmen.
Dieses Eingreifen erschien dringend nötig, schliesslich gehört die Credit Suisse zu den 30 global systemrelevanten Banken, deren Ausfall das internationale Finanzsystem erschüttern würde. Möglich wurde die ungewöhnliche Massnahme durch das Notrecht, welches der Bundesrat ergriff, um die Zwangshochzeit gemeinsam mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Schweizerischen Nationalbank zu erzwingen. Sie rechtfertigten diesen Schritt mit der "Sicherung der Finanzmarktstabilität" sowie dem "Schutz der Schweizer Volkswirtschaft".
Verluste bei CS-Aktionären
Die UBS übernimmt die angeschlagene Rivalin für drei Milliarden Franken (gut 3 Mrd Euro). Zusätzlich steht sie für Verluste von bis zu fünf Milliarden Franken gerade. Die CS-Aktionäre erhalten im Zuge der Rettungsaktion eine UBS-Aktie für 22,48 CS-Aktien, das entspricht 0,76 Franken je CS-Papier. Das bedeutet einen erheblichen Verlust, immerhin hatten die Titel der Credit Suisse am Freitagabend vor dem Wochenende, an dem die Übernahme beschlossen wurde, noch bei 1,86 Franken geschlossen. Damit hatte die zweitgrösste Bank der Schweiz einen Börsenwert von knapp 7,5 Milliarden Franken.
Viele CS-Investoren sind verärgert, dass sie bei der Festlegung des Übernahmepreises vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Nationalbank-Präsident Thomas Jordan hält dem entgegen: "Selbstverständlich werden die Aktionäre Geld verlieren zum Preis, den sie noch vor ein paar Wochen oder Jahren hatten", zitiert ihn "Cash". "Auf der anderen Seite: Was wäre passiert mit dem Aktienkurs, wenn es zu einer 'Resolution' gekommen wäre und wenn man am Montag die Bank in den Konkurs geschickt hätte? Dann wäre für den Aktionär alles verloren gegangen".
Hausi Leutenegger verliert Wert eines Porsches
Zu den Verlierern bei dieser Geschichte zählt auch Hausi Leutenegger. "Blöderweise habe mich einmal von einem Kundenberater überreden lassen, CS-Aktien zu kaufen, da bin ich selber schuld", sagte der Unternehmer und Self-Made-Millionär laut "Blick". "Mit dem Geld, das ich dabei verloren habe, hätte ich mir einen Porsche kaufen können".
Diesen Verlust könne er verkraften, ihm tun jedoch die Menschen leid, die auf das Geld angewiesen sind: "Was mich aber auf die Palme bringt, ist, wenn ich lese, dass ein Rentner dadurch siebentausend Franken verlor, die er dringend braucht".
Was den Millionär vor allem stört
Ausserdem macht den kultigen Immobilienmogul noch eine weitere Sache ziemlich sauer: "All diese selbst überschätzten, egoistischen CS-Banker sollen sich in Grund und Boden schämen", schimpft der 83-Jährige. Zwar wisse man "in der Finanzwelt nie genau, was passiert. […] Doch man kann sich in jeder Situation anständig verhalten. Ein Ehrenmann wüsste, was jetzt zu tun ist, nämlich Boni zurückzuzahlen. Alles andere macht den Skandal noch grösser, als er schon ist". Er appelliert an das Ehrgefühl der Top-Banker: "Wenn sich unter ihnen nur ein Ehrenmann befindet, soll er es tun, mit gutem Beispiel hinstehen und sich für den mitverantworteten Riesenskandal entschuldigen".
Bundesrat sistiert Boni-Auszahlung
Die Regierung hat diesbezüglich bereits gehandelt. Am Dienstag teilte der Bundesrat nun mit, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) unter Verweis auf Artikel 10a des Bankengesetzes Boni-Auszahlung an CS-Mitarbeitenden vorläufig sistiert hat. Dies betreffe bereits zugesicherte, aber aufgeschobene variable Vergütungen für die Geschäftsjahre bis 2022, wie etwa in Form von Aktienansprüchen.
Redaktion finanzen.ch
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