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Eigenkapital stärken 06.06.2025 20:05:44

UBS-Aktie weit im Plus: Bundesrat will nach CS-Debakel strengere Too-Big-To-Fail-Regel - UBS sieht Milliarden-Kapitalbedarf

UBS-Aktie weit im Plus: Bundesrat will nach CS-Debakel strengere Too-Big-To-Fail-Regel - UBS sieht Milliarden-Kapitalbedarf

Strengere Eingenkapital-Vorgaben, mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht und Bezeichnung von Verantwortlichen bei Banken.

Der Bundesrat hat erste Beschlüsse gefasst zu Verschärfungen im Too-Big-To-Fail-Dispositiv. Sein Vorschlag, ausländische Tochtergesellschaften mit mehr Eigenkapital zu unterlegen, trifft namentlich die UBS. Mit weiteren Neuerungen bekommen es aber alle Banken in der Schweiz zu tun. Nachfolgend eine Übersicht:

WAS WILL DER BUNDESRAT?: Der Bundesrat will mit dem Massnahmenpaket Lehren ziehen aus dem CS-Debakel. "Die Krise der Grossbank Credit Suisse hat gezeigt, dass die Regelung Lücken hat", sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Freitag zu den Plänen. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien risikobasiert und dienten dazu, die Prävention und die Liquidität zu stärken. Sollte erneut eine Bank stabilisiert oder gar abgewickelt werden müssen, erhielten die Zuständigen mehr Instrumente, um einzugreifen. Der Bundesrat wolle den Finanzplatz insgesamt krisenresistenter machen. Die Risiken für den Staat, die Wirtschaft und die Steuerzahlenden würden damit kleiner. Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank sind mit den Massnahmen einverstanden.

WELCHE EIGENKAPITALANFORDERUNGEN SIND GEPLANT? Systemrelevante Banken sollen strengere Eigenmittelanforderungen für ausländische Tochtergesellschaften einhalten und den Buchwert dieser Töchter im Schweizer Stammhaus vollständig, also zu 100 Prozent, vom harten Eigenkapital abziehen müssen. Die Bank soll so in einer Krisenphase ausländische Tochtergesellschaften ohne negative Folgen für die Kapitalausstattung des Schweizer Stammhauses veräussern können. Heute müssen ausländische Töchter zu rund 60 Prozent mit Eigenkapital unterlegt sein. "Nur mit einer vollständigen Unterlegung ist sichergestellt, dass ausländische Töchter in einer Krise nicht zum Problem werden", sagte Karin Keller-Sutter. Verankert werden soll die Massnahme im Gesetz. Das Parlament wird darüber entscheiden.

WARUM SIND DIE AUSLANDSTÖCHTER IM FOKUS? Der Fokus auf die Eigenmittelunterlegung der Auslandstöchter ist eine Lehre aus der CS-Krise. Dass die ausländischen Beteiligungen nur zu rund 60 Prozent mit Eigenkapital gedeckt waren, erwies sich damals als akutes Problem: So erwiesen sich Verkäufe von ausländischen Beteiligungen wegen der damit verbundenen Schwächung des CS-Eigenkapitals faktisch als unmöglich. Zudem kann mit der vollständigen Unterlegung das Problem des "Double Leveraging" angegangen werden. Setzt die Muttergesellschaft nämlich teilweise Fremdkapital für die Eigenmittel der Tochter ein, droht eine Umgehung von geltenden Eigenkapitalvorschriften.

WAS KOSTET DIE VORGABE DIE UBS? Namentlich von der Massnahme betroffen ist die UBS. Sie könnte dafür bis zu 23 Milliarden Dollar zusätzliches Kapital benötigen. Finanzministerin Keller-Sutter warnte aber vor konkreten Zahlen. "Massgeblich ist, wie die UBS auf die Massnahme reagiert. Sie und ihre Organe sind dafür verantwortlich", sagte sie. Da diese Kosten das Geschäft in ausländischen Tochtergesellschaften treffen, wird erwartet, dass sich dort das Geschäft verteuert. Das Kreditgeschäft der Banken im Inland dürfte sich hingegen nicht verändern. Den Zeitbedarf für den Kapitalaufbau schätzt der Bundesrat auf sechs bis acht Jahre, ab Inkrafttreten der neuen Vorschrift.

KOMMT NOCH MEHR NEUES ZUR KAPITALBASIS? Der Bundesrat plant zudem eine gezielte Stärkung der Kapitalbasis aller Banken. Vorgesehen ist eine Anpassung der Eigenmittelverordnung. Für nicht genügend werthaltige Aktiven - beispielsweise aktivierte Software oder latente Steueransprüche - sollen strengere Bestimmungen für die Bewertung dienen. Auch die Liquiditätsanforderungen werden angepasst, damit die Finanzmarktaufsicht Finma und die zuständigen Stellen in einer Liquiditätskrise jederzeit beurteilen können, wie es um eine Bank steht. Zu den nötigen Anpassungen in der Eigenmittelverordnung läuft die Vernehmlassung bereits. In Kraft treten könnten sie frühestens Anfang 2027.

LIQUIDITÄT: Systemrelevante Banken müssen im Vergleich zu den übrigen Banken seit 1. Januar 2024 rechtlich geregelte zusätzliche Liquiditätspuffer halten. An diesen Bestimmungen ändert sich vorerst nichts. Banken sollen aber künftig besser vorbereitet sein, um in einer Krisenlage Liquiditätshilfe von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu erhalten. Für systemrelevante Banken ist sie mit einer quantitativen Mindestanforderung verbunden. Für die übrigen Banken werden nur qualitative Vorgaben regulatorisch verankert. Die Vorlage für die Verankerung des Public Liquidity Backstop verabschiedete der Bundesrat im September 2023, ein halbes Jahr nach der CS-Notfusion. Sie ist zurzeit im Parlament sistiert, da der Ständerat die Massnahme im Zusammenhang mit den neuen Eigenmittelanforderungen diskutieren will.

ERHÄLT DIE FINANZMARKTAUFSICHT MEHR KOMPETENZEN? Ja. Die Finanzmarktaufsicht Finma soll bei Bedarf früher und wirksamer Massnahmen anordnen können. Verhält sich eine Bank nicht korrekt, soll die Aufsicht eine Busse gegen das Institut aussprechen können und bei Regelverstössen öffentlich informieren dürfen, um welche Bank es sich handelt, wie Finma-Verwaltungsratspräsidentin Marlene Amstad sagte. "Fehlverhalten muss von der zuständigen Behörde gebüsst werden können. Das hat eine klare Signalwirkung."

SOLLEN PERSONEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN? Ja. Der Bundesrat schlägt vor, Banken zu verpflichten, zu dokumentieren, wer auf den obersten Führungsetagen wofür zuständig ist. Kommt es zu Fehlverhalten, können die Verantwortlichen benannt und in die Verantwortung genommen werden. Die Rede ist von Streichung oder Kürzung von noch nicht ausbezahlten Boni, der Rückforderung von variablen Vergütungen oder von der Finma verhängten Massnahmen wie beispielsweise einem Gewährsentzug oder einem Berufsverbot. "In jedem gut und verantwortungsvoll geführten Unternehmen weiss man, wer wofür verantwortlich ist", sagte Finanzministerin Keller-Sutter.

WAS IST BEI DEN BONI GEPLANT? Die heute vier systemrelevanten Banken - UBS, Postfinance, Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank - will der Bundesrat verpflichten, für mindestens einen Teil der Boni Sperrfristen zu setzen. Nach Fehlverhalten sollen zugeteilte, aber noch nicht überwiesene Boni gekürzt oder gestrichen werden müssen. Auch bereits bezahlte variable Vergütungen sollen zurückgefordert werden können. Alle Banken müssen sich bei den variablen Vergütungen an minimale, im Gesetz verankerte Grundsätze halten. Kommt es zum Missmanagement durch hohe Führungskräfte, soll die Bank sie mit Vergütungsmassnahmen zur Verantwortung ziehen. Boni-Verbote will der Bundesrat nach wie vor nicht.

WAS BRINGEN DIE VORSCHRIFTEN DER UBS? Die verschärften Eigenmittelvorgaben könnten der UBS mittelfristig durchaus Vorteile bringen, betonte Finanzministerin Keller-Sutter. Eine gut kapitalisierte Bank sei für die Kunden in der Vermögensverwaltung attraktiver. Und dank einer besseren Eigenmittelunterlegung sollte auch die Aufnahme von Fremdkapital günstiger werden. Von Drohungen einer möglichen Sitzverlegung der UBS ins Ausland gab sich Keller-Sutter wenig beeindruckt. Das sei am Ende eine Entscheidung des UBS-Managements. Insgesamt glaube sie nicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit der UBS durch die verschärften Eigenmittelvorschriften eingeschränkt werde. Und die Schweiz könne der Bank viel bieten.

WIE GEHT ES WEITER? Geplant ist ein gestaffeltes Vorgehen. Eine erste Vernehmlassung zu Anpassungen in der Eigenmittelverordnung dauert bis zum 29. September - die Neuerungen treten frühestens im Januar 2027 in Kraft. Zu den neuen Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken will der Bundesrat im Herbst eine nächste Vernehmlassung eröffnen. In Kraft treten sollen diese Vorschriften frühestens 2028. Die Vernehmlassung zu den übrigen Massnahmen soll im ersten Halbjahr 2026 starten.

TBTF-Massnahmen führen zu Milliarden-Kapitalbedarf für UBS

Die am Freitag vorgestellten Massnahmen des Bundes zur Verbesserung der Bankenstabilität bedeuten für die einzige international tätige Schweizer Grossbank UBS eine massive Verschärfung ihrer Kapitalanforderungen. Vollumfänglich in Kraft treten dürften die Bestimmungen allerdings wohl frühestens in zehn Jahren.

Heftig auswirken wird sich dabei die neue Anforderung, ausländische Tochtergesellschaften künftig vollständig mit Eigenmitteln zu unterlegen. Diese war von der UBS im Vorfeld heftig bekämpft worden. Heute wird noch eine Unterlegung der Auslandstöchter zu rund 60 Prozent verlangt.

Einen deutlich geringeren Einfluss haben die strengeren Anforderungen für die Bewertung bestimmter Aktiven wie Software oder Steuergutschriften.

26 Milliarden Zusatzbedarf

Den zusätzlichen Bedarf an hartem Eigenkapital für die UBS aus den neuen Bestimmungen beziffert das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) auf Basis der heutigen UBS-Bilanz auf insgesamt rund 26 Milliarden Dollar. Davon machen die verschärften Eigenmittelanforderungen für die Auslandstöchter rund 23 Milliarden aus. Aus den weiteren Bestimmungen kommen rund 3 Milliarden dazu.

Immerhin resultiert im Gegenzug eine gewisse Erleichterung bezüglich Anforderungen beim Fremdkapital. So sinkt der Bedarf an sogenannten AT1-Anleihen gleichzeitig um 8 Milliarden US-Dollar. Die AT1-Anleihen, die bei einer Schieflage einer Bank Verluste auffangen sollen, gehören zu den teuersten Schulden einer Bank.

Höhere Finanzierungskosten

Zur Frage, welche Zusatzkosten die UBS aus den verschärften Anforderungen stemmen muss, hat das EFD zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Laut dem ersten Gutachten würde ein Bedarf von 20 Milliarden Dollar an zusätzlichem Eigenkapital die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten der Grossbank um rund 640 Millionen Dollar erhöhen.

Das zweite Gutachten schätzt die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten für die Eigenmittelunterlegung dagegen mit 800 Millionen bis 1,3 Milliarden Dollar höher ein. Die tatsächlichen Kosten dürften aber ohnehin stark von Entscheidungen des Bankmanagements abhängen, betont man beim EFD.

Lange Übergangsfrist

Die UBS erhält zudem zum Aufbau des zusätzlichen Eigenkapitals einige Jahre Zeit. Das entsprechende Gesetz dürfte - auch bei speditiver Behandlung durch das Parlament - wohl nicht vor 2028 in Kraft treten. Nach Inkrafttreten sieht es eine Übergangsfrist von "mindestens 6 bis 8 Jahren" vor. Ob der Kapitalaufbau während der Übergangszeit linear erfolgen muss, will man beim EFD derzeit offen lassen.

Das EFD geht allerdings davon aus, dass die UBS den verlangten Kapitalaufbau "im Idealfall" ohne externe Kapitalaufnahme und auch ohne "übermässige Einschränkung" beim Wachstum oder bei den Kapitalausschüttungen stemmen kann. Es verweist auch darauf, dass bestimmte Anforderungen durch die UBS ja bereits heute übererfüllt würden. Insgesamt sei die effektive Kapitallücke wohl wesentlich tiefer, so die Behördeneinschätzung.

UBS kritisiert Kapitalanforderungen des Bundesrats als "extrem"

Die UBS übt heftige Kritik an einzelnen Massnahmen des Bundesrats zur Bankenstabilisierung: Die Grossbank lehnt die vorgeschlagene Erhöhung der Kapitalanforderungen "entschieden" ab. Denn diese sei "extrem", schrieb die UBS am Freitagabend in einer Stellungnahme.

Diese Änderungen würden zu Kapitalanforderungen führen, die weder verhältnismässig noch international abgestimmt seien. Basierend auf den Ergebnissen für das erste Quartal 2025 und der von der Bank angestrebten Kernkapitalquote würde die UBS AG gemäss ihren Angaben zusätzliches hartes Kernkapital (CET1) in Höhe von rund 24 Milliarden US-Dollar benötigen, falls die Empfehlungen so umgesetzt werden, wie sie der Bundesrat am Freitag kommuniziert hat.

Diese kämen zu den bereits kommunizierten rund 18 Milliarden US-Dollar hinzu, welche die UBS als Folge der Credit Suisse-Übernahme ohnehin schon halten muss, um die bestehenden regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Insgesamt müsste die UBS als Folge der Credit Suisse-Übernahme also zusätzliches hartes Kernkapital (CET1) in Höhe von etwa 42 Milliarden US-Dollar halten.

Wie die UBS weiter schreibt, würden die zusätzlichen 24 Milliarden an hartem Kernkapital für die UBS AG zu einer CET1-Kapitalquote auf Ebene der UBS Group AG auf international vergleichbarer Basis von rund 17 Prozent führen.

Festhalten an Aktienrückkäufen von 2 Mrd

An den Kapitalrückzahlungsabsichten für das laufende Jahr hält die Grossbank derweil fest. So will sie weiterhin die Dividende um rund 10 Prozent erhöhen und Aktien im Wert von bis zu 2 Milliarden Dollar im zweiten Semester zurückkaufen.

Gesamthaft beläuft sich die Summe der Kapitalrückzahlungspläne auf 3 Milliarden Dollar. Voraussetzung sei, dass die UBS ihr Ziel einer CET1-Kapitalquote von rund 14 Prozent beibehalte und ihre Finanzziele erreiche, schrieb die Grossbank.

Da keine der regulatorischen Änderungen vor 2027 in Kraft treten dürften, hält die UBS auch an ihrem Zielen für das nächste Jahr fest: Bis Ende 2026 will die Grossbank eine zugrundeliegende Rendite auf das CET1-Kapital von rund 15 Prozent und ein Kosten-Ertrags-Verhältnis von unter 70 Prozent erreichen. Die UBS werde ihre längerfristigen Renditeziele aktualisieren, sobald mehr Klarheit über den Zeitpunkt möglicher Änderungen bestehe, hiess es.

Einsatz für angemessene Regulierung

Die UBS werde sich aktiv am der Vernehmlassung beteiligen und sich für regulatorische Änderungen mit einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis einsetzen. Zudem will die Grossbank auch Massnahmen prüfen, um die negativen Auswirkungen extremer Regulierungen auf ihre Aktionäre zu mildern, hiess es.

UBS-Aktien nach Bundesratsmitteilung zu TBTF-Regeln im Aufwind

Die Aktien der UBS reagieren am Freitag mit stark steigenden Kursen auf die Bekanntgabe der strengeren Too-Big-To-Fail-Regeln durch den Bundesrat. Händler sprechen von einem Shortsqueeze. Weil nun die Unsicherheit, die monatelang die Aktie belastet habe, ausgeräumt sei, würden die zuvor eingegangenen Baissepositionen glattgestellt.

Die Aktie der Grossbank notierte an der SIX letztlich um 3,8 Prozent höher auf 27,88 Franken. Vor der Bekanntgabe waren die Aktien nach einem zunächst verhalten Verlauf um 1,3 Prozent im Plus. Bei 28,78 Franken markierte der Kurs den höchsten Stand seit Ende März.

"Nun liegen die Fakten auf dem Tisch. Wir wissen, was Sache ist und der Markt kann sich darauf einstellen", sagte ein Händler. Dies sei positiv. Zudem müsse die Bank die strengeren Regeln ja nicht gleich umsetzen, sondern erhalte eine längere Übergangsfrist, meinte ein anderer Händler.

Daher würden nun die Shortpositionen rasch eingedeckt. "Die lähmende Unsicherheit, die den Aktienkurs solange am Boden gehalten hat, ist nun weg", sagte er.

Die am Freitag vorgestellten Massnahmen des Bundes zur Verbesserung der Bankenstabilität bedeuten für die einzige international tätige Schweizer Grossbank UBS eine massive Verschärfung ihrer Kapitalanforderungen. Heftig auswirken wird sich dabei die neue Anforderung, ausländische Tochtergesellschaften künftig vollständig mit Eigenmitteln zu unterlegen. Diese war von der UBS im Vorfeld heftig bekämpft worden. Heute wird noch eine Unterlegung der Auslandstöchter zu rund 60 Prozent verlangt. Vollumfänglich in Kraft treten dürften die Bestimmungen allerdings wohl frühestens in zehn Jahren.

SNB unterstützt Bundesratsmassnahmen zur Bankenstabilität

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Bankenstabilität. Das Paket ziehe die richtigen Lehren aus der Credit Suisse-Krise, sagte SNB-Präsident Martin Schlegel am Freitag vor den Bundeshausmedien in Bern.

"Die vorgesehenen Regulierungsanpassungen sind zentral, um die Widerstandskraft der Banken und deren Sanierungs- und Abwicklungsfähigkeit im Krisenfall zu stärken." In Krisensituationen nehme die Nationalbank ihre Rolle als Kreditgeberin in letzter Instanz wahr. Dafür sei besonders relevant, dass systemrelevante Banken regulatorisch verpflichtet werden sollen, ausreichend Sicherheiten für den Bezug von Zentralbankliquidität vorzubereiten, sagte Schlegel.

"Die Wirksamkeit der Liquiditätsunterstützung hängt wesentlich davon ab, dass die Banken ihre Aktiven als Sicherheiten an die Nationalbank übertragen können. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag des Bundesrates, dass sich die Banken für den Zugang zur Liquiditätsunterstützung bei der SNB und anderen Zentralbanken vorbereiten müssen", sagte Schlegel.

SNB befürwortet Eigenmittelregulierung

Die Nationalbank unterstütze auch die vorgesehenen Regulierung im Bereich Eigenmittel. "Damit die von einer Bank ausgewiesenen Kapitalquoten aussagekräftig sind, müssen sie die tatsächliche Verlusttragfähigkeit dieser Bank widerspiegeln", sagte der Nationalbank-Chef.

Das sei im Fall der Credit Suisse nur bedingt der Fall gewesen. "Zum einen fiel der Wert von Aktiven wie Software oder latenten Steuerguthaben im Verlauf der Krise stark. Die Kapitalsituation der Bank verschlechterte sich dadurch erheblich und dies zu einem äusserst ungünstigen Zeitpunkt."

Zum anderen sei der Wert der ausländischen Beteiligungen innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte gefallen, sagte Schlegel. Diese Wertberichtigungen hätten auf die Kapitalisierung des Stammhauses durchgeschlagen.

Schwachstellen beheben

Die vorgeschlagenen Regulierungsanpassungen im Bereich der Kapitalregulierung würden diese Schwachstellen gezielt angehen und somit die Stabilität des Finanzsystems stärken, sagte Schlegel: "Die vorsichtige Bewertung von bestimmten Bilanzpositionen und der vollständige Abzug von Software und latenten Steuerguthaben vom harten Kernkapital machen die ausgewiesenen Kapitalquoten robuster."

Mit der vollständigen Unterlegung von ausländischen Beteiligungen mit hartem Eigenkapital werde sichergestellt, "dass Verluste auf ausländischen Beteiligungen die Kapitalsituation des Stammhauses nicht beeinträchtigen. Dies erleichtert auch die Umsetzung von Stabilisierungsoptionen in künftigen Krisen", sagte Schlegel.

Bern (awp/sda)

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Bildquelle: Keystone

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