17.03.2025 07:42:38
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UBS mit Rückstellungen für Rechtsfälle von 3,6 Milliarden
Zürich (awp) - Bei der UBS sind die Rückstellungen für Rechtsfälle im vergangenen Jahr gesunken. Per Ende 2024 hatte die Grossbank aber immer noch 3,60 Milliarden US-Dollar auf der hohen Kante für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische und ähnliche Angelegenheiten.
Ende 2023 waren es noch Rückstellungen in der Höhe von 4,02 Milliarden. 2,13 Milliarden Dollar wurden 2024 für den vorgesehenen Zweck verwendet, wie aus dem am Montag veröffentlichten Geschäftsbericht hervorgeht. Derweil wurden 321 Millionen neu gebildet, während 97 Millionen wieder aufgelöst wurden.
Der grösste Teil der Rückstellungen sind auf das Kerngeschäft, das Global Wealth Management, zurückzuführen sowie auf die Abwicklungseinheit (Non-core and Legacy).
Ein grosser offener Rechtsfall ist etwa der Steuerprozess in Frankreich. Das oberste Gericht des Nachbarlandes hat das Verfahren im November 2023 zurück zur Vorinstanz geschickt. An der grundsätzlichen Verurteilung der UBS wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei hielt der Kassationshof allerdings fest. Die UBS habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen.
Neu verhandelt werden müssen allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Wann der Prozess erneut beginnt, ist nicht bekannt.
Die Vorinstanz hatte die UBS im Dezember 2021 zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro verdonnert. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen. Die UBS hatte dagegen Rekurs eingelegt und für den Fall 1,1 Milliarden Euro zurückgestellt.
Ausstehend sind darüber hinaus unter anderem Klagen von ehemaligen CS-Kleinaktionären im Zusammenhang mit der Übernahme durch die UBS und dem damals gezahlten Kaufpreis. Und auch die vollständige Abschreibung der CS-AT1-Anleihen im Zuge der Not-Übernahme - angeordnet durch die Finma - könnte noch rechtlichen Ärger bringen.
ys/ra
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