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Werbung 31.03.2021 09:45:26

Alter schützt vor ETFs nicht

Kolumne

Gewiss eine sehr weit hergeholte Abwandlung eines bekannten Spruchs, aber vielleicht auch zutreffend, denn zu einer Anlageentscheidung abseits von Tages- und Festgeld gehört immer auch ein bisschen Mut und Wagnis.

Gewiss eine sehr weit hergeholte Abwandlung eines bekannten Spruchs, aber vielleicht auch zutreffend, denn zu einer Anlageentscheidung abseits von Tages- und Festgeld gehört immer auch ein bisschen Mut und Wagnis.

Allgemeiner gefragt: Sollten Mann oder Frau im Alter, also jenseits der 60, 65 oder 70, noch börsengehandelte Indexfonds im Depot haben? Zumal eine erfolgreiche Anlagestrategie durchaus Zeiträume von 10 bis 15 Jahren und ein gewisses Nervenkostüm erfordert, denn Aktienkurse schwanken auch in normalen, Nichtkrisenzeiten. Die Antwort lautet: Im Prinzip ja. Und wenn vor der Anlageentscheidung einige grundsätzliche Fragen geklärt wurden.

Dazu gehört in erster Linie die Überlegung, wie viel Geld im Ruhestand überhaupt gebraucht wird. Erfolgreiche Anlagestrategien erfordern Zeit, zum Beispiel längere Zeiträume von 10 bis 15 Jahren. Daher ist es sinnvoll, über einen bestimmten Zeitraum die wiederkehrenden Ausgaben des täglichen Lebens zu erfassen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche unbedingt zu deckenden Kosten Monat für Monat anfallen. Das ist die Pflichtübung. Als Kür kommen dann Pläne und Träume hinzu, die entweder sofort oder in absehbar näherer Zukunft erfüllt werden sollen. Seien es Reisen, ein neues Bad, die Unterstützung der Kinder oder vielleicht ein anderes Auto. Beides, Pflicht und Kür, ergeben ein gutes Grundgerüst.

Dagegengestellt werden die erwarteten Einnahmen aus Rente, Pension, Lebensversicherung, Versorgungswerk oder die vorhandenen Ersparnisse. Sind dadurch die formulierten Bedürfnisse abgedeckt und ist ein zusätzlicher "Notgroschen" zur Seite gelegt, kann als Nächstes der Gedanke an eine Anlage in Aktien-ETFs folgen.

Eine breite Streuung sollte im Vordergrund stehen. Investments in einen ETF auf den MSCI World Index oder auf den MSCI ACWI Index fallen dabei ins Auge. ACWI steht dabei für All Country World Index. Der Unterschied: Während der MSCI World Index rund 1.600 Aktien aus 23 Industrieländern enthält, enthält der MSCI ACWI zusätzlich Aktien aus 26 Schwellenländern. Der Anteil aller Emerging-Markets-Aktien im Index beträgt etwa 12 Prozent, mit China als einem Schwergewicht. Mancher Anleger wird Schwellenländer mit oder ohne China nach eigener Einschätzung beimischen wollen und kann dies recht einfach über einen ETF auf den MSCI Emerging Markets Index oder MSCI Emerging Markets ex China Index tun. Natürlich spricht nichts gegen weitere Beimischungen. Übersichtlichkeit ist aber auch hier Trumpf und weniger Positionen sind oft mehr.

Entscheidend ist also, wie die persönlichen Pläne für den Ruhestand aussehen und welche Mittel nach Erfüllung zur Verfügung stehen. Wenn diese Frage positiv beantwortet werden kann, dann spricht nichts gegen ein Aktieninvestment auch im Alter. Oder anders ausgedrückt: Alter muss vor ETFs nicht schützen!

Wichtige Information

Der Verfasser dieses Dokumentes ist Lyxor International Asset Management. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts ist ausschliesslich Lyxor International Asset Management verantwortlich. Dieses Dokument stellt keinen Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 (in der jeweilig gültigen Fassung) oder anderer anwendbaren Gesetze und Bestimmungen dar. Finanzintermediäre (insbesondere Vertreter von Privatbanken oder unabhängigen Vermögensverwaltern, Intermediäre) müssen die strengen regulatorischen KAG-Anforderungen für den Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz erfüllen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Intermediäres sicherzustellen, dass (i) alle diese Anforderungen erfüllt sind, bevor der Intermediär die in diesem Dokument erwähnten Fonds vertreibt, und (ii) der Intermediär andernfalls keine Aktivitäten ausführt, die als Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz im Sinne von Art. 3 KAG sowie dessen Verordnung qualifiziert werden könnten. Jegliche Information in diesem Dokument gilt lediglich zum Zeitpunkt der Abgabe als abgegeben, und wird zu einem späteren Zeitpunkt, falls nicht mehr aktuell, nicht aktualisiert. Dieses Dokument gilt nur für Informationszwecke und stellt keine Offerte, Einladung zur Offertenabgabe, Werbung oder Empfehlung für eine Investition in ein kollektives Anlageprodukt dar. Dieses Dokument stellt weder ein Prospekt gemäss Artikel 652a oder 1156 des Schweizer Obligationenrechts (in der jeweilig gültigen Fassung), noch ein Kotierungsprospekt gemäss den Richtlinien der SIX Swiss Exchange AG oder eines anderen Handelsplatzes im Sinne des Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni 2015 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar. Es stellt weder einen vereinfachten Prospekt, ein Key Investor Information Dokument noch einen Prospekt im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar. Eine Investition in kollektive Kapitalanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden, welche im Prospekt bzw. im Werbematerial beschrieben werden. Jede potentielle Anlegerin und jeder potentielle Anleger sollte den ganzen Prospekt bzw. das ganze Werbematerial durchlesen und sollte, vor einem Anlageentscheid, die Risiken sorgfältig abwägen. Alle Bezugspunkte / Vergleichszahlen in diesem Dokument werden nur zu Informationszwecken angegeben. Dieses Dokument stellt kein Ergebnis einer Finanzanalyse dar und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich der "Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse" der Schweizerischen Bankiervereinigung. Dieses Dokument enthält keine auf einen konkreten Anleger zugeschnittenen Empfehlungen und sollte nicht als Ersatz für eine Anlageberatung durch eine Fachperson verstanden werden.

Roland Fischer leitet bei Lyxor ETF den Vertrieb in der Schweiz und Liechtenstein.

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