| MSCI-World-Indexfonds |
07.02.2025 21:43:00
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ETF-Fusion bei Amundi: Diese Änderungen sind für Anleger wichtig
Die Fondsgesellschaft Amundi hat die Fusion von zwei MSCI-World-ETFs angekündigt: Der ETF Amundi MSCI World V wird im Februar aufgelöst und in den Amundi MSCI World überführt. Welche Auswirkungen das hat, warum es für Anleger teuer werden könnte und was Investoren nun tun sollten.
• Fusion geschieht für Anleger automatisch
• Fällige Steuern aber auch Vorteile durch Wechsel des Fondsdomizils nach Irland
Amundi, einer der führenden ETF-Anbieter Europas, hat bereits in der Vergangenheit zahlreiche ETFs zusammengelegt. Allein im Jahr 2023 fusionierte Amundi laut "Versicherungsbote" 65 ETFs, um Kosten zu senken und Doppelstrukturen zu beseitigen, die nach der Übernahme von Lyxor im Jahr 2022 entstanden waren.
Die aktuelle Verschmelzung betrifft den Amundi MSCI World V (LU1781541179), der ebenfalls im Zuge der Lyxor-Übernahme zu Amundi kam und am 21. Februar 2025 aufgelöst wird. Sein Vermögen wird in den Amundi MSCI World (IE000BI8OT95) übertragen, der erst vor rund einem Jahr aufgelegt wurde. Beide Indexfonds sind laut Angaben der Fondsgesellschaft in zahlreichen Ländern zugelassen, unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Aus diesen Gründen fusioniert Amundi die beiden ETFs
Von der Verschmelzung der beiden ETFs dürfte sich Amundi tiefere Kosten und höhere Erträge erhoffen. Denn statt für zwei Fondsmanagements muss das Unternehmen anschliessend nur noch für eines bezahlen. Zudem nehmen Fondsgesellschaften bei grossen Fonds mehr Gebühren ein, während die Kosten unabhängig vom Volumen sind. "An Fonds verdient die Fondsgesellschaft erst dann Geld, wenn ein grosses Volumen erreicht ist", erklärte Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) laut "n-tv".
Wenn ein ETF in einen anderen übertragen wird, ist das für den Anbieter zudem besser als eine Liquidation des nicht mehr gewünschten Indexfonds. Denn dann können Kundengelder potenziell verlorengehen, da sie ausgezahlt und eventuell nicht mehr in ein Produkt des gleichen Anbieters angelegt werden. Bei einer Fusion wie in diesem Fall werden sie jedoch einfach mitgenommen.
So läuft die ETF-Fusion ab
Wie Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) laut "n-tv" weiter erklärte, sei der technische Prozess der Fusion relativ einfach: Zum Fusionsstichtag würden beide Fondsvermögen bewertet und dann verschmolzen. "Die Fondsinhaber von Fonds B erhalten dann je nach Umtauschverhältnis, welches sich aus den beiden Fondsvermögen ergibt - Vermögen B durch Vermögen A - die entsprechenden Anteile an Fonds A", so Bauer. Die Anleger selbst müssen dabei nichts tun: Bei ihnen verschwinden einfach die Anteile des ETFs, der in den anderen übergeht, aus dem Depot und die Anteile des anderen ETFs werden automatisch im passenden Verhältnis eingebucht.
Wie "Stiftung Warentest" laut "n-tv" bestätigte, gebe es bei der Ausgestaltung der beiden ETFs auch keine Unterschiede. Kosten, Ertragsverwendung, Replikationsmethode - in diesem Fall eine physische Nachbildung - und Anlagestrategie seien identisch, so dass auch der neue ETF zur Investmentstrategie der Anleger passen sollte. Allerdings rät die "Stiftung Warentest" dazu zu prüfen, ob die Depotbank den neuen ETF überhaupt zum Kauf anbietet und falls ja, ob hier die Konditionen übereinstimmen. Denn oftmals haben nicht alle Depotanbieter alle ETFs im Angebot und häufig wird für manche ETFs ein vergünstigter Kauf angeboten, bei dem Gebühren teilweise erlassen werden - aber eben nicht für alle.
Einen gewichtigen Unterschied gibt es zwischen den beiden ETFs dann allerdings doch noch - und der kann Anleger im Zuge der Verschmelzung eine Menge Geld kosten: das Domizil. Denn während der alte ETF in Luxemburg ansässig ist, hat der neue ETF Irland als Fondsdomizil.
Verschmelzung bringt steuerliche Konsequenzen für Anleger mit sich
Wenn alter und neuer Fonds aus dem gleichen Land stammen, wird der Umtausch von Fondsanteilen laut "n-tv" steuerneutral behandelt. Bei Amundi ist dies hier jedoch nicht der Fall und die ETF-Zusammenlegung birgt somit steuerliche Implikationen, insbesondere für Anleger in Deutschland. Da der von der Auflösung betroffene ETF in Luxemburg beheimatet war und der neue ETF aus Irland stammt, wertet der deutsche Fiskus die Transaktion als fiktiven Verkauf und Neukauf der Anteile, denn das Geld zieht nach Irland um. Das bedeutet: Aufgelaufene Kursgewinne werden steuerpflichtig und Anleger müssen Abgeltungssteuer auf diese zahlen.
Für Anleger aus Deutschland bedeutet die Verschmelzung also eine direkte Konfrontation mit der kompletten Steuerlast, die ansonsten aufgeschoben oder durch stückweisen Verkauf aufgeteilt worden wäre. In der Regel zieht die Depotbank die fälligen Steuern nach der Verschmelzung vom Verrechnungskonto ein. Sollte dies nicht ausreichend gedeckt sein oder durch die Steuerzahlung ein zu erwartender finanzieller Engpass entstehen, sollten Anleger den Verkauf einer passenden Menge an ETF-Anteilen zur Deckung des erwarteten Finanzloches noch vor der Verschmelzung in Erwägung ziehen.
Auch für Anleger aus der Schweiz gibt es laut "SPIEGEL" steuerliche Auswirkungen: Zwar sind Kursgewinne bei ETFs hier für Privatanleger nicht steuerpflichtig, jedoch unterliegt der Kauf und Verkauf von ETF-Anteilen der Stempelsteuer. Da die beiden ETFs in Luxemburg und Irland ansässig sind, fällt beim Kauf und Verkauf laut "Finelles" die Umsatzabgabe in Höhe von 0,15 Prozent für ausländisch domizilierte Fonds und ETFs an.
Vorteile durch den Wechsel nach Irland
Trotz der kurzfristigen Steuerlast könnte sich die Fusion für Anleger langfristig auch positiv auswirken. Der ETF mit Sitz in Irland profitiert nämlich von niedrigeren Steuern auf US-Dividenden, da Irland hier bessere Steuerabkommen hat. Da der MSCI World Index, der als Basis für die ETFs dient, zu mehr als 70 Prozent aus US-Aktien besteht, kann dies einen Renditevorteil bringen. Statt mit 30 Prozent wie in Luxemburg werden US-Dividenden in Irland nur mit 15 Prozent besteuert.
Thomas Züttel, Head Fund Research bei der VZ Depotbank AG, bewertet den Wechsel daher laut "extraETF" positiv: Anleger seien danach wieder in einer "idealen" Anlageklasse, jedoch mit einer geringeren Dividendenbesteuerung. "So gesehen macht ein Wechsel des Domizils sicher Sinn", sagte der Experte.
Was sollten Anleger jetzt tun?
Anleger, die in den neuen ETF mit Sitz in Irland wechseln wollen, müssen nichts unternehmen. Die Umstellung erfolgt automatisch, und die neuen Anteile werden im Tausch gegen die alten ins Depot eingebucht. Sie sollten aber die entstehende Steuerlast einkalkulieren und für ausreichend Deckung auf ihrem Verrechnungskonto sorgen.
Anleger, die bei der Verschmelzung nicht mitmachen, sondern aktiv selbst in den neuen oder einen völlig anderen ETF wechseln wollen, können ihre ETF-Anteile im Vorfeld verkaufen und mit dem Kapital dann eine völlig neue Anlageentscheidung treffen. Steuerlich entstehen dadurch keine Nachteile, da ohnehin Steuern auf die bislang angelaufenen Gewinne gezahlt werden müssen, es entstehen jedoch zusätzliche Kosten für den Verkauf und den Kauf neuer ETF-Anteile.
In diesem Fall sollten sich die betroffenen Anleger jedoch beeilen: Laut "extraETF" sind Anteile des alten ETFs ab dem 14. Februar aufgrund eines Freeze nicht mehr handelbar. "Aktiengram.de" liegen Schreiben von den Brokern ING und Trade Republic vor, in denen der 12. Februar beziehungsweise der 18. Februar als letzter möglicher Verkaufstag angegeben werden. Egal, welches Datum nun stimmt: Wer verkaufen will, sollte dies möglichst bald tun.
Redaktion finanzen.ch
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