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Experten-Kolumne 07.11.2013 17:46:50

Jetzt wieder aktuell: Krankenversicherungen vergleichen

Kolumne

Um diese Zeit schicken die Krankenkassen ihren Versicherten die neuen Policen für das folgende Jahr. In der Grundversicherung sind die Leistungen zwar für alle Versicherten dieselben. Trotzdem kann es sich für die Versicherten lohnen, einen Kassenwechsel ins Auge zu fassen.

Denn zwischen den einzelnen Anbietern bestehen grosse Prämienunterschiede.

So kann eine Krankenkasse in einer Prämienregion zwar günstig sein, in einer anderen Prämienregion trifft dies aber nicht zwingend zu. Dies gilt es insbesondere bei einem Umzug zu beachten. Ausserdem können die jährlichen Prämienanpassungen regional unterschiedlich ausfallen.

Hinzu kommt, dass je nach Krankenkasse alternative Versicherungsmodelle bestehen, die für den Versicherten ebenfalls interessant sein können. Darüber hinaus kann er Prämien sparen, indem er eine höhere Franchise wählt.

Zieht ein Versicherter einen Kassenwechsel in Betracht, muss er beachten, dass die Kündigung der bestehenden Police spätestens am letzten Arbeitstag im November – dieses Jahr also am Freitag, 29. November – bei der Krankenkasse eingegangen sein muss. Der Versicherte hat diesbezüglich eine Beweispflicht. Will er 2014 von günstigeren Prämien profitieren, muss er die Kündigung der bestehenden Krankenversicherung demnach vorzugsweise per Einschreiben vornehmen oder persönlich überbringen.

Da die Grundversicherung für die wenigsten Versicherten eine ausreichende Deckung bietet, ist es ratsam, die Lücken mit einer Zusatzversicherung zu schliessen. Wenn es um den Vergleich solcher Versicherungen geht, steht somit weniger das mögliche Potenzial zum Prämiensparen im Vordergrund, als vielmehr der Umfang der Leistungen. Dies trifft insbesondere auf die Bereiche Spitalaufenthalte, Alternativmedizin, Transport, Rettung und Zahnkorrekturen bei Kindern zu. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Leistungs- und Prämienunterschiede bei den Spitalzusatzversicherungen der verschiedenen Anbieter zu richten.

Ein genauer Blick auf die Möglichkeiten, bei Zusatzversicherungen Leistungen zu optimieren, und gegebenenfalls bei gleichwertiger Leistung zu einem anderen Anbieter zu wechseln, lohnt sich grundsätzlich für alle Versicherten. Tatsächlich bleibt der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse oder der Abschluss einer Police mit einem höheren Leistungsumfang beim selben Anbieter allerdings gesunden Versicherten vorbehalten. Nimmt der Versicherte seine aktuelle Zusatzversicherung genauer unter die Lupe, sollte er sein Augenmerk gleichzeitig auch auf Deckungen richten, die unnötig sind und daher gestrichen werden können.

Nimmt der Versicherte vor einem allfälligen Wechsel einen sorgfältigen Vergleich der Angebote vor und wählt er eine auf seine Bedürfnisse abgestimmte Lösung, braucht er nicht zu befürchten, dass er bei einem Kassen- oder Policenwechsel Leistungseinbussen erleidet. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist aber, dass er die bestehende Versicherungslösung erst kündigt, wenn er in der neuen Krankenkasse oder im neuen Angebot aufgenommen wurde. Andernfalls riskiert er, mit einer schlechteren Deckung dazustehen als zuvor.

Für 2014 sind nur noch diejenigen Zusatzversicherungen kündbar, für die der Versicherte eine Prämienerhöhung mitgeteilt bekommen hat. Schon heute kann er allerdings eine Zusatzversicherung für 2015 abschliessen. Nicht oft genug kann darauf hingewiesen werden, dass die Grundversicherung und die Zusatzversicherung nicht zwingend beim selben Anbieter abgeschlossen sein müssen.

Stephan M. Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung, Maklerzentrum Schweiz AG, Basel

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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