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Abgesichert 08.12.2024 15:47:00

Sorglos in die Ferien - So mache ich mein Depot urlaubsfest

Sorglos in die Ferien - So mache ich mein Depot urlaubsfest

Anleger, die nicht vorhaben ihre freien Urlaubstage am Tablet, Smartphone oder Laptop zu verbringen, sollten einige Vorkehrungen für ihr Aktiendepot treffen. Wer sich an ein paar wichtige Ratschläge hält, kann sich durchaus auch in turbulenten Marktphasen entspannen.

Im wohlverdienten Urlaub möchten sich die wenigsten Menschen Gedanken über ihre Geldanlage machen. Aus diesem Grund sollten Investoren ein paar wichtige Ratschläge befolgen, die sie während der Urlaubstage gegen mögliche Kurseinbrüche schützen können.

Allgemeiner Depotcheck

Gut beraten ist grundsätzlich jeder, der noch vor seinem Urlaub alle einzelnen Positionen in seinem Portfolio überprüft. Hierbei sollten sich Investoren folgende Fragen stellen: Welche Anteilsscheine passen noch zur persönlichen Anlagestrategie und welche nicht? Enthalten einzelne Aktien mehr Risiken als Chancen?

Sind verschiedene Aktien nicht mehr mit der individuellen Anlagestrategie oder Risikoneigung zu vereinbaren, sollten sich Investoren noch vor den Urlaubstagen von diesen Titeln trennen. Derweil sollten jedoch nicht nur risikoreiche Anteilsscheine im Fokus stehen, sondern auch Aktien, die schon eine beeindruckende Performance abgeliefert haben. Denn wie schon Jürgen Kurz von der DSW in Düsseldorf sagt: "Gewinne mitnehmen macht niemanden arm." Eine genaue Kontrolle bietet sich ebenso bei Anteilsscheinen an, die sich in einem anhaltenden Abwärtstrend befinden. Vor dem Urlaub noch das komplette Depot zu liquidieren empfiehlt sich jedoch nur in Ausnahmefällen, da durch die Vielzahl der Verkaufsorders hohe Transaktionskosten anfallen würden. Trennt sich ein Investor dennoch von all seinen Aktien, ist die Wehmut gross, wenn an den Märkten die Hausse einsetzt.

Keine Spekulation über die Urlaubstage

Anleger müssen nicht nur ihre Aktienpositionen im Blick behalten, sondern auch alle kurzfristigen Anlagen überprüfen. Zeitlich befristete Derivate wie Optionsscheine und Knock-Outs sollten nicht während der Abwesenheit auslaufen. Für Zertifikate, die mit einem ausserordentlich hohen Hebel ausgestattet sind, empfiehlt sich der Verkauf schon vor den Urlaubstagen. Ansonsten läuft der Anleger Gefahr, enorme Kursverluste in Kauf zu nehmen. Dies gilt natürlich nur, wenn die gehaltenen Optionen nicht zur Absicherung des eigenen Portfolios dienen.

Hedging-Strategie

Derivate dienen nicht nur zur reinen Spekulation, da Anleger mit diesen Produkten ebenso ihr Depot gegen fallende Aktienkurse absichern können. Hierfür wählen Investoren ausschliesslich Short- und Put-Varianten, welche in einem überproportionalen Umfang steigen, wenn die Kurse der zugrundeliegenden Basiswerte fallen. Die Hebelwirkung der Derivate ermöglicht es dem Anleger mit einem relativ geringen Kapitaleinsatz auch grössere Depotpositionen abzusichern. Diese Art der Sicherungs-Strategie hat natürlich ihren Preis, kann aber als verlässliche Versicherung angesehen werden. Anleger, die über die Urlaubstage von kurz- bis mittelfristigen Korrekturen an den Finanzmärkten ausgehen, können so langfristige Depotpositionen absichern.

Notbremse mit Stop-Loss-Order

Wem die Hedging-Strategie zu aufwendig erscheint, kann immer noch auf die altbekannte Stop-Loss-Order setzen. Diese Order beinhaltet einen Verkaufsauftrag, welcher zu einem beliebigen Aktienkurs unterhalb des aktuellen Niveaus der Aktie platziert werden kann. Fällt der Preis der Aktie auf die zuvor festgelegte Schwelle, werden die Anteilsscheine unlimitiert an der Börse zum Verkauf angeboten. Der Anleger trägt dabei das Risiko, dass der Ausführungskurs seiner Verkaufsorder unter der eigentlichen Stop-Loss-Schwelle liegen kann. Denn die Stop-Loss-Order bietet keine Kursgarantie, da sie sich beim Überschreiten der vorgegebenen Schwelle automatisch in eine Bestens-Order umwandelt. Mit der Stop-Loss-Order können Anleger zwar Verluste begrenzen, jedoch nur in einem ungewissen Ausmass. Sollte eine Aktie durch einen heftigen Kursrutsch weit unter die Stop-Loss-Schwelle einbrechen, besteht die Gefahr für den Investor, dass die Anteilsscheine weit unter dem eigentlichen Stop-Loss-Kurs verkauft werden.

Absicherung mit limitiertem Verkauf

Um die Risiken der regulären Stop-Loss-Order zu umgehen, gibt es die Stop-Loss-Limit-Order. Über diese Verkaufsorder kann der Anleger eine Stop-Loss-Schwelle und ein Preislimit festlegen. Die Order wird somit nur ausgeführt, wenn der Kurs der Aktie die Stop-Loss-Schwelle überschreitet und über dem mindestens zu erzielenden Verkaufspreis der Limit-Order steht.

Optimales Niveau um zu verkaufen

Nun ist es aber sehr schwierig, das richtige Niveau für eine Stop-Loss-Order zu finden. Ist der Sicherheitsabstand zu gering, kann eine Order schon bei kurzfristigen Kursschwankungen binnen weniger Tage ungeplant ausgelöst werden. Ist der Abstand wiederum zu gross, kann es eventuell zu hohen Kursverlusten kommen.

Eine unkomplizierte Methode ist es, den Verkaufsauftrag einfach zehn Prozent unter dem aktuellen Preis der Aktie zu platzieren. Bei volatileren Anteilsscheinen kann der Kursabstand durchaus auch bei fünfzehn oder sogar zwanzig Prozent liegen. Wesentlich vernünftiger wäre es jedoch, die Order knapp hinter eine charttechnische Unterstützungslinie zu setzen. Bricht eine solche Unterstützungslinie, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Notierung des Wertpapiers weiter sinkt. In einem solchen Fall kann sich der Anleger vor grösseren Verlusten bewahren.

Handlungsvollmacht für den Notfall

Neben all den genannten Optionen besteht ausserdem noch die Möglichkeit, eine Depotvollmacht zu vergeben. Hierfür benötigt der Anleger eine Vertrauensperson, welche bei plötzlichen Börsenturbulenzen schnell eingreifen kann. Eine Vollmacht muss der zuständigen Depotbank im Vorhinein gemeldet werden. Bevor man einem Vertrauten eine Handlungsvollmacht für sein eigenes Wertpapierdepoterteilt, ist es ratsam die Vor- und Nachteile genau abzuwägen. Denn für eine optimale Anlageentscheidung kann auch in diesem Fall niemand garantieren.



Pierre Bonnet / Redaktion finanzen.ch

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