Kosten geltend machen |
04.01.2023 06:12:00
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Steuererklärung - So verringert sich die Steuerlast
Im Februar werden bei den Schweizer Steuerzahlern wieder die Steuererklärungen per Post eintrudeln. Diese gilt es fristgerecht beim Amt einzureichen, um etwaige Abschreibungen geltend zu machen. Welche Kosten Sie steuerlich absetzen können, wird folgend diskutiert.
• Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?
• Neue Fristen aufgrund der Corona-Pandemie
Steuererklärung
Der Anfang des Jahres bedeutet für die Schweizer Haushalte auch wieder Steuerzeit, rund 5 Millionen steuerpflichtige Schweizer müssen im Februar mit Steuerbescheiden vom Amt rechnen. Die Steuererklärung kann hierbei kantonübergreifend elektronisch formuliert werden, die Kantone Zürich, Schwyz, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Zug und Solothurn ermöglichen zusätzlich die digitale Einreichung der Unterlagen und verzichten entsprechend auf die analoge Unterschrift.
"Die Steuerverwaltung rechnet damit, dass die Anzahl vollelektronischer Einreichungen der Steuererklärung bedingt durch Corona dieses Jahr weiter zunehmen wird", kommentiert der Vorsteher der Finanzdirektion vom Kanton Zug, Heinz Tännler, gegenüber der NZZ.
Damit beim Erstellen der Steuererklärung möglichst keine Fehler unterlaufen, ist es empfehlenswert, auf Steuerprogramme zurückzugreifen. Diese ermöglichen einen guten Überblick und verweisen automatisch auf mögliche Steuerabzüge aufgrund beispielsweise des Familienstandes oder einen Zweiverdienerabzug, erklärt Martin Metzger vom VZ Vermögenszentrum im Gespräch mit der NZZ. "Ausserdem kann es keine Additionsfehler geben", fügt Metzger hinzu.
Nichtsdestotrotz gilt es auch dann sich ausreichend über mögliche Abzüge zu informieren, wenn digitale Tools zur Verfassung der Steuererklärung verwendet werden. Die Beachtung der folgenden Tipps könnte entsprechend Fehler vermeiden und Steuern sparen.
Versicherungsprämien
Die Kosten für gewisse Versicherungen können in Abhängigkeit vom Kanton in bestimmter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Zu den abzugsfähigen Versicherungen zählen neben der Kranken- und Unfallversicherung auch die Todesfallversicherung sowie zusätzliche Lebensversicherungen.
Die Prämien der Autoversicherung, Haftpflichtversicherung ebenso wie die Prämien der Hausratversicherung können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das Gleiche gilt für alle Sachversicherungen.
Kosten als Eigentümer
Als Wohneigentümer haben Sie die Möglichkeit, etwaige Unterhaltungskosten ebenfalls steuerlich geltend zu machen. Als Berechnungsgrundlage dienen hierbei entweder Pauschalbeträge oder wenn die reinen Kosten darüber liegen, können die effektiven Kosten abgesetzt werden.
Auch Instandhaltungskosten für Wohnimmobilien können dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich nicht um wertsteigernde Renovierungsmassnahmen handelt. Ausser die Massnahmen beinhalten Ausbauten, die das Objekt energiesparender machen sollen.
Unfall- und Krankheitskosten
Wenn selbst getragene Unfall- und Krankheitskosten einen gewissen Anteil des individuellen Einkommens übersteigen, können diese Kosten von den Steuerzahlungen abgezogen werden. Eine Kostenübersicht kann von der Krankenkasse eingefordert werden. Diese ist in den meisten Fällen ausreichend, um etwaige Kosten steuerlich abzusetzen.
Auch Spenden können die Steuerlast - bis zu einem Prozentsatz von 20 Prozent des Gesamteinkommens - verringern.
Pensionskasse
Einkäufe in eine Pensionskasse können steuerlich geltend gemacht werden, und zwar in voller Höhe. Wenn Sie sich also für eine möglichst rentable Pensionskasse entschieden haben und entsprechend hohe Beträge im vergangenen Jahr geleistet haben, könnte dies die Steuerlast deutlich verringern.
Zinsschulden
Finanzierungsschulden können von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt jedoch ausschliesslich für die Tilgungszinsen und nicht den gesamten Darlehensbetrag. Entsprechend können die Zinsgebühren von Hypothekendarlehen, Kreditkarten und Privatkrediten steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtiger Hinweis
Die reguläre Frist zur Abgabe der Steuererklärung wäre unter normalen Umständen der 31. März 2021. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Frist allerdings nach hinten verschoben - jeder Kanton hat hier individuell eine neue Frist erlassen.
Sollten zusätzliche Fragen im Zuge der Steuererklärung aufkommen, welche sich nicht eindeutig beantworten lassen, ist es zu empfehlen, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Aufgrund der Unterschiede innerhalb der einzelnen Kantone können die Regeln jeweils voneinander abweichen.
Henry Ely / Redaktion finanzen.ch
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