Experten-Koliumne |
06.09.2022 10:58:52
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Wahl der richtigen Franchise
Wer seine Krankenversicherung jährlich überprüft und auf die aktuelle Situation anpasst, kann erhebliche Gesundheitskosten einsparen.
"Entscheidend für die Wahl der richtigen Franchise ist die Höhe der erwarteten Kosten für Arzt und Medikamente", sagt Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG. Zusätzlich zu der Franchise fällt auch noch der Selbstbehalt an. Diesen müssen alle Versicherten selber tragen, unabhängig von der Höhe der Franchise oder dem gewählten Versicherungsmodell. Der Selbstbehalt beläuft sich auf 10% der Kosten, welche die Franchise übersteigen, bis maximal 700 Franken pro Jahr.
"Bei den meisten Versicherungen lohnt sich der Wechsel in die ordentliche Franchise von 300 Franken, wenn man mehr als 1'700 Franken im Jahr für seine Gesundheit ausgibt", weiss Stephan Wirz. Genau lässt sich das Sparpotenzial aber nur individuell berechnen, da die Rabattierungen für höhere Franchisen nicht bei jeder Gesellschaft gleich hoch sind. Bei einigen Gesellschaften ist der Maximalrabatt bereits bei einer Jahresfranchise von 2000 Franken erreicht. Versicherte mit chronischen Leiden und regelmässigen Arztbesuchen wählen demnach häufig die tiefste Jahresfranchise. Versicherte, die sich gesund fühlen und selten einen Arzt aufsuchen, fahren mit der höchsten Jahresfranchise am besten. Wer eine hohe Franchise wählt, muss jedoch finanziell dazu in der Lage sein, mehrere tausend Franken für den medizinischen Notfall zu berappen. Bei einem Spitalaufenthalt über den Jahreswechsel werden Franchise und Selbstbehalt doppelt fällig, da es sich um eine Jahresfranchise und nicht eine Fallfranchise handelt. Somit betragen die maximalen Kosten mit der höchsten Franchise 6‘400 Franken pro Person, nämlich zweimal 2‘500 Franken für die Franchise und zweimal 700 Franken für den Selbstbehalt.
Der Wechsel in eine tiefere Franchise ist jährlich zum Beginn des Kalenderjahres möglich, die gewünschte neue Stufe muss der Krankenkasse bis 30.11. mitgeteilt werden. Der Wechsel in eine höhere Franchise kann ebenfalls jährlich auf den Beginn des Jahres erfolgen, über die gewünschte Franchise muss die Kasse bis 31.12. informiert werden.
von Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG
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