Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, das Vermögen des Teilvermögens hauptsächlich in Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 lit. c)-f). Das Vermögen ist dabei überwiegend in Anlagen angelegt, die auf Schweizer Franken lauten. Dabei sind die folgenden Gewichtungen zu beachten: aa) mindestens 40% und maximal 80% in kollektive Kapitalanlagen, die ihr Vermögen hauptsächlich in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) anlegen. ab) mindestens 20% und maximal 60% in kollektive Kapitalanlagen die ihr Vermögen hauptsächlich in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, anlegen. ac) davon maximal 20% in alternative Anlagen in der Form von Hedge Funds.