Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens hauptsächlich in:
a. Aktien und sonstige Beteiligungsrechte (Genossenschaftsanteile,
Partizipationsscheine usw.) sowie Genussscheine von Gesellschaften, die Teil des Referenzindexes sind;
b. Derivate auf die oben erwähnten Anlagen und Derivate auf dem Referenzindex;
c. Anteile kollektiver Kapitalanlagen, inkl ETF, die gemäss ihren Dokumenten ihr
Vermögen gemäss den Vorgaben von Bst. a) vorstehend investieren.
Zudem kann die Fondsleitung das Vermögen des Teilvermögens investieren in:
d. Geldmarktinstrumente;
e. Guthaben auf Sicht oder auf Zeit;
f. Derivate auf die oben erwähnten Anlagen;
g. Anteile kollektiver Kapitalanlagen, inkl. ETF, auf die oben erwähnten Anlagen.