Um sein Anlageziel zu erreichen, investiert das Teilvermögen, nach Abzug der flüssigen Mittel, den Grossteil seines Vermögens in Anteile mehrerer anderer Effektenfonds oder anderer Fonds (Zielfonds) – hauptsächlich schweizerische, aber auch ausländische kollektive Kapitalanlagen –, die wiederum ihr Vermögen vornehmlich in schweizerischen oder ausländischen Beteiligungstiteln oder -rechten (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Anteilscheine und andere) anlegen. Das Teilvermögen darf Geldmarktinstrumente und Guthaben auf Sicht und Zeit halten. Ausnahmsweise und vorübergehend, beispielsweise im Falle aussergewöhnlicher Marktbedingungen (wie einer Finanzmarktkrise), darf das Teilvermögen bis zu maximal 49% direkt in Geldmarktinstrumenten (im Sinne von § 8 Ziff. 1 Bst. e des Fondsvertrags) und/oder bis zu maximal 45% in Guthaben auf Sicht oder Zeit.