Nach hohen Erwartungen |
29.07.2021 22:25:00
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Facebook kann mit Umsatz- und Gewinnsprung nicht überzeugen - Facebook-Aktie in Rot
Das grösste Soziale Netzwerk Facebook hat seine Bilanz für das abgelaufene zweite Quartal offen gelegt.
Den Ausschlag für diese Zuwächse gab vor allem ein Anstieg des durchschnittlichen Preises pro Anzeige um 47 Prozent, wie Facebook nach US-Börsenschluss am Mittwoch mitteilte. Die Zahl der dargestellten Werbeanzeigen stieg unterdessen lediglich um sechs Prozent. Die Anzeigenplätze bei Facebook werden in einem Auktionsverfahren vergeben. In der Corona-Pandemie versuchen immer mehr Werbetreibende, die Leute im Netz zu erreichen - der Wettbewerb um den Platz auf der Facebook-Plattform wird entsprechend schärfer.
Die Zahl der jeden Tag bei Facebook aktiven Nutzer stieg binnen drei Monaten um rund 30 Millionen auf 1,91 Milliarden. Monatlich greifen 2,9 Milliarden Nutzer auf die Plattform zu - 50 Millionen mehr als im ersten Quartal. Mindestens eine der Konzern-Apps wie etwa WhatsApp oder Instagram wird von 2,76 Milliarden Menschen benutzt - das sind 40 Millionen mehr als vor drei Monaten.
Die Werbeerlöse sprangen hoch, obwohl Apple mitten im vergangenen Quartal seine Datenschutz-Neuerungen aktivierte, die Facebook scharf kritisiert. App-Entwickler müssen nun eine ausdrückliche Erlaubnis einholen, wenn sie das Verhalten eines iPhone-Nutzers quer über verschiedene Dienstag und Anwendungen hinweg zu Werbezwecken beobachten wollen. Da viele dies ablehnen, warnt Facebook, dass die Fähigkeit des Online-Netzwerks, Werbung zielgenau bestimmten Nutzergruppen anzeigen zu können, darunter leiden werde.
Im laufenden Quartal werde der Effekt der Apple-Massnahmen stärker zu spüren sein als im vergangenen Vierteljahr, betonte Facebooks Finanzchef David Wehner. Das prozentuelle Wachstum werde im weiteren Jahresverlauf zudem geringen ausfallen, weil man die frischen Zahlen im Gegensatz zum vergangenen Quartal mit bereits von der Corona-Krise beflügelten Geschäftszahlen aus dem Jahr 2020 vergleichen werde, warnte er.
Bundesgerichtshof macht Facebook bei Löschungen und Sperren genaue Vorgaben
Facebook darf bei Verstössen gegen die eigenen Plattform-Regeln in Deutschland grundsätzlich weiterhin Beiträge löschen und Nutzerinnen und Nutzer sperren. Die Betroffenen sind künftig aber zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Netzwerk mit zwei Urteilen vom Donnerstag verpflichtet. Über die Entfernung eines Beitrags muss zumindest nachträglich informiert werden. (Az. III ZR 179/20 u.a.)
Die Entscheidung bezieht sich auf die weltweit geltenden "Gemeinschaftsstandards", mit denen Facebook zum Beispiel diskriminierende oder anstössige Inhalte verhindern will. Nicht alle Äusserungen, die Facebook verbietet, sind nach deutschem Recht strafbar. In den beiden entschiedenen Fällen hatten ein Mann und eine Frau abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben. Laut BGH waren diese Äusserungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Facebook muss die Beiträge nun wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen. Denn zum Zeitpunkt der Löschung 2018 war keine Information der Nutzer vorgesehen. Der BGH erklärte die damaligen Nutzungsbedingungen in diesem Punkt deshalb für unwirksam.
Die Facebook-Aktie zeigte sich an der NASDAQ letztlich 4,01 Prozent tiefer bei 358,32 US-Dollar.
Redaktion finanzen.ch / (awp international)
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