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keine Einsicht 19.03.2025 12:14:38

Hohe Geldstrafe für Ex-Credit Suisse-Managerin wegen Mosambik-Affäre

Hohe Geldstrafe für Ex-Credit Suisse-Managerin wegen Mosambik-Affäre

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die ehemalige Risikochefin der CS mit einer Geldstrafe von 100'000 Franken gebüsst.

Sie habe einen Verdacht auf Geldwäscherei in Zusammenhang mit der Mosambik-Affäre nicht rechtzeitig gemeldet.

Die Beschuldigte sei sich der Verdachtsmomente bewusst gewesen und habe sich trotzdem nicht für die Einreichung einer Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eingesetzt, schreibt das EFD in der Strafverfügung, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. SRF Investigativ und die Tamedia-Zeitungen hatten am Mittwoch darüber berichtet.

Eine rechtzeitige Verdachtsmeldung hätte die Chancen erhöht, dass die Strafverfolgungsbehörden dem Geldfluss hätten folgen und die Gelder vielleicht hätten einziehen können. Ausserdem hätte eine frühere Meldung die strafrechtliche Aufarbeitung der für Mosambik "verheerenden Kreditaffäre zumindest begünstigt".

Milliardenschwerer Korruptionsskandal

Der Fall Mosambik nahm seinen Anfang im Jahr 2013. Damals hatten britische Tochtergesellschaften der Credit Suisse mosambikanischen Staatsgesellschaften Kredite in der Höhe von 2 Milliarde Dollar gewährt. Damit sollte in dem Land die Küstenwache verstärkt und eine Thunfisch-Fangflotte angelegt werden.

Doch stattdessen wurden mehrere hundert Millionen von korrupten Beamten abgezweigt. Gemäss Medienberichten konnten die involvierten Staatsfirmen in der Folge ihre Schulden nicht mehr bedienen. Weil Mosambik dafür eine Staatsgarantie ausgestellt hatte, musste der Staat einspringen. Dieser stürzte dadurch in eine schwere Schuldenkrise.

CS-Abklärungen räumten Verdacht nicht aus

Die Firma Palomar, über welche Transaktionen flossen, hatte bei der CS ein Konto. Gemäss SRF Investigativ flossen darüber im Jahr 2016 fast 8 Millionen Dollar von Mosambiks Finanzministerium an Palomar.

Bereits im März 2016 habe es negative Informationen und "anhaltend negative Medienberichte" gegeben, schrieb das EFD. Wenn man zudem berücksichtige, dass es sich bei Mosambik um einen der Staaten mit der höchsten Korruptionsrisiken handelte, habe bereits damals ein begründeter Verdacht vorgelegen, dass die einbezahlten Gelder im Zusammenhang mit Geldwäscherei standen.

Die Abklärungen der Bank hätten diesen Verdacht nicht ausgeräumt. Doch die CS habe ihn der MROS trotzdem nicht gemeldet. Sie habe das erst 2019 nachgeholt, nachdem die Mosambik-Geschäfte im Zusammenhang mit einer Anklage des US-Justizministerium ohnehin publik wurden.

Die frühere CS-Managerin zeige keine Reue und Einsicht, verharmlose ihre Rolle, und versuche, die Verantwortung an ihre Untergebenen abzuschieben. Die Busse sei deshalb angemessen. Die Strafverfügung ist nicht rechtskräftig.

Vor Bundesstrafgericht weiterziehen

Der Anwalt der früheren CS-Managerin wies die Anschuldigungen gegenüber den Tamedia-Zeitungen als "nicht nachvollziehbar" zurück. Denn der Entscheid, keine Geldwäschereimeldung zu erstatten, sei nicht von der CS-Managerin getroffen worden. Sie werde den Fall deshalb ans Bundesstrafgericht weiterziehen, sagten ihre Anwälte SRF SRF Investigativ.

Vor der US-Justiz war der Mosambik-Fall durch Vergleiche beigelegt worden. Die CS akzeptierte Bussgelder von rund einer halben Milliarde US-Dollar und musste Mosambik zusätzlich Schulden in Höhe von 200 Millionen Dollar erlassen. Der ehemalige Finanzminister von Mosambik wurde wegen Veruntreuung verurteilt und zwei ehemalige CS-Mitarbeitende bekannten sich wegen Geldwäscherei schuldig.

Zürich (awp/sda/awp)

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Bildquelle: Keystone,simon zenger / Shutterstock.com,Pincasso / Shutterstock.com
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