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Online-Plattformen 02.10.2024 16:49:00

Snap- und Alphabet-Aktien uneins: Brüssel will mehr Infos zu Gefahren für Nutzer

Snap- und Alphabet-Aktien uneins: Brüssel will mehr Infos zu Gefahren für Nutzer

Die Europäische Kommission verlangt von Online-Plattformen mehr Informationen über deren Funktionsweise und Gefahren für Nutzer.

Alphabet C
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YouTube und Snapchat sollen laut einer Mitteilung der Brüsseler Behörde erklären, wie genau ihre Algorithmen funktionieren, die den Nutzern bestimmte Inhalte vorschlagen. So soll etwa festgestellt werden, ob dadurch das psychische Wohlbefinden der Nutzer und der Jugendschutz gefährdet werden.

Befürchtet werden demnach insbesondere sogenannte Rabbit-Hole-Effekte (auf Deutsch: Kaninchenbau). Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr herausfindet - ähnlich wie sich die Hauptfigur in der Geschichte Alice im Wunderland in einem Kaninchenbau verliert. Algorithmen - vereinfacht gesagt von Menschen geschriebene Anleitungen für Computer - können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen, damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.

Laut EU-Kommission sollen die Plattformen die Risiken, die von diesen Programmen ausgehen, prüfen und abmildern. Es werde auch abgefragt, was die Plattformen tun, um zu verhindern, dass ihre Systeme illegale Inhalte wie Werbung für illegale Drogen oder Hassreden weiterverbreiten. Tiktok soll auf Forderung der Kommission mehr darüber sagen, was der chinesische Konzern macht, um zu verhindern, dass "böswillige Akteure" den Dienst für ihre Zwecke ausnutzen.

Mögliche Konsequenzen für die Plattformen

Die Plattformen müssen nach Angaben der Kommission die geforderten Informationen bis 15. November liefern. Auf Grundlage der Antworten werde man die nächsten Schritte festlegen. Wenn die Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstellten oder sich weigerten, die Fragen zu beantworten, könne die Behörde Geldstrafen verhängen.

Die Brüsseler Behörde stellte die Anfrage auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Das Gesetz soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen grosse Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

Die Snap-Aktie notiert am Mittwoch an der NYSE zeitweise 2,64 Prozent höher bei 10,70 US-Dollar, während die Alphabet-Aktie an der NASDAQ 0,82 Prozent auf 167,04 US-Dollar nachgibt.

/svv/DP/ngu

BRÜSSEL (awp international)

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Bildquelle: charnsitr / Shutterstock.com,bloomua / Shutterstock.com

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