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01.10.2025 15:39:38

US-Gericht weist Klage gegen die Schweiz wegen CS-Übernahme ab

(Zusammenfassung)

Bern/New York (awp/sda) - Anleihengläubiger der Credit Suisse sind in den USA mit einer Zivilklage gegen die Schweiz gescheitert. Das zuständige US-Bezirksgericht in New York hat ihre Forderung im Umfang von 370 Millionen US-Dollar abgewiesen. In dem Fall ging es um die Abschreibung von sogenannten AT1-Anleihen bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) informierte am Mittwoch über das Urteil. Das Gericht in New York habe am Dienstag entscheiden, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliege. Damit sei es der Argumentation des Bundes gefolgt.

Eine Gruppe internationaler Investorinnen und Investoren hatte die Klage im Juni 2024 eingereicht. Die Kläger wehrten sich gegen eine Anordnung der Finanzmarktaufsicht Finma bei der Notrettung der Credit Suisse durch die UBS vom 19. März 2023. Darin hatte die Finma angeordnet, die AT1-Anleihen der Credit Suisse auf Null abzuschreiben.

"Durch diese Anordnung griff die Schweiz unrechtmässig in die Eigentumsrechte der Kläger ein", monierte die Gruppierung bei Einreichung der Klage. Sie kritisierte namentlich, die Schweiz habe weitere potenzielle Käufer unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus, und um die Übernahme für die UBS so attraktiv wie möglich zu machen, habe die Schweiz die ausstehenden AT1-Anleihen der Credit Suisse in Höhe von rund 17,3 Milliarden Dollar ausgelöscht.

AT1-Anleihen sind nachrangige Anleihen, die im Zuge der Finanzkrise 2008 geschaffen wurden, um in Schieflage geratene Banken vor dem Zusammenbruch zu schützen. Sie werden dem Kernkapital einer Bank zugerechnet.

Die Schuldpapiere können in Eigenkapital umgewandelt und abgeschrieben werden. Die Finma hatte am 19. März 2023 erklärt, dass mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand für die Credit Suisse ein Ereignis eingetreten sei, das ein solches Vorgehen rechtfertige.

Das Urteil können die Investoren laut Communiqué des EFD innert 30 Tagen beim zuständigen Berufungsgericht anfechten.

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