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Achtung: Wertverlust droht! 07.04.2017 16:58:00

Alte Schweizer-Franken-Banknoten sollen in Zukunft unbegrenzt gültig sein

Alte Schweizer-Franken-Banknoten sollen in Zukunft unbegrenzt gültig sein

Anleger schätzen am Schweizer Franken vor allem, dass er in Krisenzeiten als sicherer Hafen aufgesucht werden kann. Was aber viele nicht wissen: Alte Banknoten könnten schon bald wertlos zu werden.

Bisher geht die Schweiz in der Währungspolitik einen Sonderweg: Mit der Ausgabe einer neuen Banknotenserie können die alten Schweizer Franken-Geldscheine von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zurückgerufen werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten diese dann nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel, können aber noch zwanzig Jahre lang bei der SNB umgetauscht werden. Nach Ablauf dieser Umtauschfrist sind sie dann völlig wertlos!

Diese Regelung entspricht jedoch nicht dem Standard der wichtigsten Industrieländer. In Deutschland beispielsweise kann sogar noch die D-Mark in Euro umgetauscht werden.

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Franken soll Wert behalten

Gerade in einer globalen Gesellschaft ist es aber wichtig, dass die Währung unbefristet gültig ist, weil zunehmend schweizerisches Bargeld im Ausland deponiert ist. Wird hierfür der Umtausch verpasst, so bedeutet dies nicht nur eine Enteignung für den Besitzer, sondern auch einen Reputationsverlust für den Schweizer Franken.

Auch der Bundesrat sieht das inzwischen so und hat am Mittwoch vorgeschlagen, die Umtauschfrist für alte Banknotenserien aufzuheben. Schon Ende August 2017 soll nun das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Vernehmlassungsvorlage mit den erforderlichen Gesetzesänderungen vorlegen.

Die Zeit drängt

Die Schweizerische Nationalbank hat vergangenes Jahr bereits damit begonnen, ihre neunte Serie Banknoten in Umlauf zu bringen. Den Anfang machte sie dabei mit dem 50-Franken-Schein und ab 17. Mai folgt bereits die 20-Franken-Banknote.

Problematisch wird es aber für die alte sechste Banknotenserie - hier steht der schweizerische Bundesrat unter Zeitdruck: Die Ende der 1970er Jahre ausgegebene sechste Serie wurde nämlich am 1. Mai 2000 zurückgerufen und verliert somit Ende April 2020 ihren Wert. Von dieser Serie waren Ende 2016 noch rund 1,1 Mrd. Franken im Umlauf, unter anderem auch deshalb, weil viele Gastarbeiter ihre Ersparnisse mit in die Heimat genommen haben. Um den Wert dieser sechsten Serie zu erhalten, will der Bundesrat bis Anfang 2020 ein neues Gesetz beschliessen.

Erster Versuch einer Gesetzesänderung erfolglos

Noch vor knapp einem Jahr zeigte der Bundesrat kein Interesse an einer Aufhebung der Umtauschfrist für den Schweizer Franken. Ein entsprechender Vorstoss war im August 2016 mit der Begründung abgeschmettert worden, dass durch moderne Technologien alte Banknoten einfacher gefälscht werden könnten.

Doch inzwischen setzte wohl ein Umdenken ein. "Im Vordergrund stehen die Anpassung an internationale Standards sowie die Sicherstellung, dass durch Aufhebung der Umtauschfrist niemand mit alten Banknoten einen Wertverlust erleiden muss", begründete Philipp Rohr, Sprecher der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), die Kehrtwende. Er sieht zwar weiterhin das Risiko von Franken-Fälschungen, doch hält er es für überschaubar.

Aufhebung der Franken-Umtauschfrist nicht für alle Serien

Besitzer alter Schweizer Franken-Banknoten sollten sich aber trotzdem nicht zu früh freuen. Selbst wenn der Bundesrat rechtzeitig handelt, für ältere Banknotenserien, deren Umtauschfrist bereits abgelaufen ist, wird das neue Gesetz voraussichtlich nicht gelten. Dies erklärte Philipp Rohr auf Anfrage der "Aargauer Zeitung". Solche nicht fristgerecht umgetauschten Banknoten hat die SNB längst ausgebucht.

Redaktion finanzen.ch

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