Ziel der Anlagepolitik ist auf längere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer Wertschwankungen. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG iVm §30 Abs. 3 Z 2 und 3 BMSVG ausgewählt werden. Für den Investmentfonds können mindestens 51 vH des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen von Staaten, Unternehmen und Kreditinstituten erworben werden. Außerdem wird auf die Sicherheit und Rentabilität sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte Bedacht genommen. Für den Investmentfonds können Veranlagungsinstrumente von Emittenten erworben werden, in deren Geschäftspolitik nachhaltige Grundprinzipien erkennbar sind. Hinsichtlich ihres Sitzes unterliegen die Emittenten keinen geographischen Beschränkungen.