Das Teilvermögen investiert sein Vermögen in auf alle Währungen lautende Obli-gationen, Notes, sowie andere fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte von privaten, gemischtwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen ausländi-schen Schuldnern, welche Bestandteil des Referenzindexes sind. Anstelle von Staatsanleihen des Referenzindexes, bei welchen eine nicht-rückforderbare Quellensteuer auf der Cou-ponsauszahlung erhoben wird, kann in Nichtstaatsanleihen mit einem Minimum-Rating von BBB– (Standard & Poor’s) oder Baa3 (Moody’s) und/oder in Staatsanleihen mit einem Mini-mum-Rating von BBB– (Standard & Poor’s) oder Baa3 (Moody’s), die nicht im Referenzindex enthalten sind, investiert werden. Falls die Forderungswertpapiere selbst kein Rating haben, kommt das Rating des Schuldners zur Anwendung.