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"Credit US" 31.07.2023 21:16:00

Bankaktionäre starten vermehrt Sammelklagen - Startup bereitet Klage gegen Credit Suisse nach Fusion mit UBS vor

Bankaktionäre starten vermehrt Sammelklagen - Startup bereitet Klage gegen Credit Suisse nach Fusion mit UBS vor

Die Zahl der eingereichten Sammelklagen im Bankensektor ist deutlich angestiegen. Weiter führen zwar Klagen in Zusammenhang mit Kryptowährungen, vor allem gegen Kryptobörsen die Statistik an, Klagen im Bankensektor haben jedoch deutlich zugenommen.

• Sammelklagen im Bankensektor gestiegen
• Infolge der US-Regionalbankenkrise könnte es noch zu weiteren Klagewellen kommen
• LegalPass-Klage "Credit US" findet Anklang bei Aktionären

In den USA ist im ersten Halbjahr 2023 laut dem "Securities Class Action Filings-2023 Midyear Assessment" die Anzahl der Sammelklagen im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent angestiegen. So wurden in den ersten sechs Monaten 114 Sammelklagen bei Gerichten auf einzel- oder bundesstaatlicher Ebene eingereicht. Deutlich mehr Klagen betrafen dabei den Bankensektor, was durch die Regionalbankenkrise in den USA zum Teil erklärt werden kann. Allerdings richten sich nur sechs von 18 Klagen gegen von der Bankenkrise betroffene Finanzinstitute.

Darunter ist auch eine Sammelklage gegen die Ex-Manager der Credit Suisse, unter anderem Brady Dougan und Tidjame Thiam, die zum Niedergang des Schweizer Bankhauses massgeblich beigetragen haben sollen.

Im Archegos-Skandal verhängte die US-Finanzmarkaufsicht jüngst eine Strafzahlung für die UBS in Höhe von 388 Millionen US-Dollar an die Federal Reserve und die britische Aufsichtsbehörde. Die Finma hat daraufhin ihr Verfahren gegen die CS abgeschlossen und ein "vernichtendes Urteil" über die Einschätzungen des Bankhauses und die Verstösse gegen geltendes Finanzmarktrecht durch die Credit Suisse gefällt. Zahlreiche weitere Klagen, sowohl gegen die Credit Suisse als auch gegen ihre neue Besitzerin, die UBS, sind bei verschiedenen Gerichten anhängig.

"Credit US": Die Sammelklage des Schweizer Startups LegalPass

Auch das Lausanner Startup LegalPass will mit einem Aufruf an die CS-Aktionäre eine Schweizer Sammelklage auf den Weg bringen. Das Unternehmen fordert eine "angemessene Entschädigung" für die bei der Übernahme der CS durch die UBS entstandenen Einbussen der Anteilsschein-Besitzer. Mit der sogenannten "Credit US"-Aktion hat das juristische Startup bereits über 1‘000 Aktionäre erreicht und aufgrund des Erfolgs die Anmeldefrist für eine Teilnahme auf den 10. August verlängert.

Das Unternehmen beruft sich, wie auf der Homepage beschrieben, auf das Fusionsgesetz "FusG", Artikel 105, und fordert in der Klage auf "Kontrolle des Umtauschverhältnisses" eine "angemessene Entschädigung" der Aktionäre in bar (nicht in Form zusätzlicher Anteilsscheine).

Über "Credit US" können die Aktionäre Legal Pass den Auftrag zur Sammelklage erteilen, das Untermandat erhalten die Zürcher Rechtsanwälte Baumgartner Mächler, die dann wiederum in Zürich Klage einreichen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist der Besitz mindestens einer CS-Aktie zum 19. März 2023. Der Mindestpreis für die Teilnehmenden liegt bei 120 Schweizer Franken, zuzüglich von acht bis 15 Rappen pro Aktie (Mindestgebühr entfällt bei mehr als 800 Aktien).

Im Falle eines Erfolgs vor Gericht erhalten die Aktionäre auf eine Barabfindung in Höhe der Differenz zwischen den vom Gericht festgelegten Preis pro Aktie und dem Wert, der für die Fusion angenommen wurde. Eine Möglichkeit wäre hier, dass das Gericht den Schlusskurs an der SIX vom 17. März zugrundelegt, der 1,86 Franken pro Aktie betrug. Die Aktionäre erhielten dann 1,08 Franken pro Aktie als Abfindung. Der Gewinn könne jedoch auch deutlich höher ausfallen, wenn das Gericht einen anderen Wert als Basis nimmt. "Denn laut einer offiziellen Präsentation der UBS für die SEC würde der innere Wert CHF 9,55 pro Aktie betragen (S. 91). Würde das Gericht diesem Wert folgen, würde der Gewinn also sogar CHF 8,77 pro Aktie betragen (mehr als 11 fache der Fusionspreis)" schreibt LegalPass auf der Homepage.

Eine Einschätzung der Erfolgsaussichten fällt den Initiatoren schwer, da kein Präzedenzfall herangezogen werden kann. Allerdings scheinen die Vorlage der internen Dokumente über den Wert der CS sowie das rigorose, politisch motivierte Vorgehen bei der Fusion und die Ausklammerung des Mitspracherechts der Aktionäre dem Anliegen der Kläger eindeutige Argumente zu liefern.

Redaktion finanzen.ch

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