Nur Testflüge |
04.05.2022 23:23:00
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Geringe Fortschritte Amazons Drohnenprojekt: Warum Amazon Walmart und Alphabet hinterherhinkt
Im Dezember 2013 sorgte der ehemalige Amazon-CEO Jeff Bezos mit seiner Ankündigung, innerhalb von fünf Jahren einen Teil der Amazon-Bestellungen mit Drohnen ausliefern zu lassen, für internationale Schlagzeilen. Seitdem ist das Projekt jedoch kaum vorangeschritten - fehlende Sicherheit, technische Probleme und regulatorische Einschränkungen machen einen baldigen Durchbruch unwahrscheinlich.
• Das Amazon-Drohnenprojekt kommt seit Jahren kaum voran
• Wettbewerber wie Google Wings und Walmart starteten dagegen erste Pilotprojekte
Jeff Bezos ist bekannt für innovative Ideen, die er möglichst rasch - und oft ohne Rücksicht auf Verluste, wie ihm vielfach vorgeworfen wird - umsetzen will. So wurde Amazon von einem kleinen Bücherversand aus dem US-Staat Washington zu einem global agierenden Tech-Giganten, der von Online-Handel über Streaming-Dienst und Medikamentenhandel bis hin zu Cloud-Software in vielen Wachstumsbereichen weltweit führend ist. Auch im Dezember 2013 sorgte Bezos, der inzwischen von Tesla-CEO Elon Musk von der Position als reichster Mensch der Welt verdrängt wurde, für einen medialen Paukenschlag.
Bezos kündigte 2013 Amazons Drohnenprogramm an
Bezos versprach Ende 2013 der Weltöffentlichkeit, bis 2018 in den USA viele Bestellungen mit Drohnen liefern zu lassen. Die Lieferzeit werde infolgedessen auf nur noch 30 Minuten verkürzt werden, Lieferungen von Medikamenten, Snacks und Babyartikel per Drohne sollen zum Standard werden. Zu diesem Zweck gründete Bezos die Amazon-Tochter Prime Air, welche das Drohnenprojekt in die Realität umsetzen sollte. Wie die Schweizer "Handelszeitung" kürzlich berichtete, arbeiten derzeit mehr als 1'000 Mitarbeiter an den Innovationen rund um die Logistikdrohne. Über 2 Milliarden US-Dollar soll Amazon bereits in Forschung und Entwicklung des Drohnenprogramms investiert haben. Da scheint die Frage nicht weit hergeholt, warum es Amazon dennoch bis heute hin nicht gelingt, Auslieferungen per Drohne zu bewerkstelligen - von wenigen mässig erfolgreichen Testflügen einmal abgesehen.
Das Drohnenprojekt weist noch viele technische Mängel auf
Sicherlich das grösste Problem der Amazon-Drohnen liegt in dem fehlenden Beweis für die Lufttüchtigkeit der Drohnen. Im Juni 2021 führte der Absturz einer 40 Kilogramm schweren Amazon-Drohne auf dem Testgelände in Oregon zu einem Buschfeuer, 25 Hektar an Wald verbrannten. Zwar betont ein Amazon-Sprecher gegenüber "Bloomberg", dass niemand jemals durch die Drohnenflüge verletzt worden sei - aber die Flugunfälle der Testdrohnen sind gewiss keine Werbung für eine Bewilligung des Drohnenlogistikverkehrs vonseiten der US-Luftbehörde. "Es wird erst jemand getötet oder verstümmelt werden müssen, damit sie diese Sicherheitsfragen ernst nehmen", lautet das drastische Urteil von Cheddi Skeete, einem ehemaligen Projektmanager für Drohnen bei Amazon, der "Bloomberg" einige Informationen über das Drohnenprojekt gab. Skeete ist nicht der einzige kritische (ehemalige) Mitarbeiter: Viele monierten, Amazon stelle "wie schon oft die Geschwindigkeit vor die Sicherheit, um der erste am Markt zu sein", wie die "Handelszeitung" schreibt.
Neben Amazon forschen nämlich auch Alphabet-Tochter Google Wings, Walmart und UPS an ähnlichen Drohnenprojekten. Doch bislang ist Amazon trotz der hohen Investitionen weit davon entfernt, in den Genuss der First Mover-Vorteile zu gelangen. Vielmehr startete Google Wings kürzlich ein Pilotprojekt in Dallas, bei dem Drohnen kleine Päckchen in einem Umkreis von 1,2 Kilometern verschicken. Auch der US-Supermarktriese Walmart testete bereits erste Lieferungen per Drohnen und scheint ebenso wie Google Wings deutlich weiter als Amazon Air Prime zu sein.
Behördenbewilligung des Drohnenverkehrs noch lange nicht in Sicht
Doch angesichts der oftmals enttäuschend verlaufenden Drohnentestflüge ist eine US-Bewilligung des flächendeckenden Drohnenlogistikverkehrs ohne Pilotüberwachung zumindest in den nächsten Jahren äusserst unwahrscheinlich. Eine Regelung der US-Luftfahrtbehörde aus dem Jahr 2015 besagt denn auch, dass für das Führen einer Drohne eine entsprechende Flugerlaubnis benötigt wird und - noch deutlich problematischer für Amazon & Co. - die Drohne sich immer in Sichtweite des Piloten befinden muss. Darüber hinaus darf die Drohne nur bei Tag geflogen werden und sich nie über Personengruppen aufhalten. Diese strikten Regelungen bedeuten de facto somit nicht weniger als ein Verbot des Logistikdrohnenverkehrs. Mit einer umfassenden Revision dieser Auflagen ist zumindest bei dem derzeitigen technischen Stand der Drohnen nicht zu rechnen.
Trotz der vielen Hürden: Amazon will am Drohnenprojekt festhalten
Immerhin: Amazon ist weit davon entfernt, das Projekt aufzugeben. Seit März 2020 wird das Programm geleitet von David Carbon, einem ehemaligen Manager von Boeing, der für seine risikofreudigen Innovationen bekannt ist. Im Vergleich zu seinem Vorgänger Gur Kimchi soll Carbon Sicherheitsbedenken noch weniger Beachtung schenken. Ausserdem entliess Carbon allein im ersten Jahr mehr als 200 Mitarbeiter, so die "Handelszeitung".
Unter Carbons Ägide will Amazon mehrere neue Testgelände eröffnen, ein Teil der Produktion wurde nun nach England, Frankreich und Costa Rica verlagert. Zudem plant der Tech-Riese in diesem Jahr 12.000 Testflüge. Derzeit ist allerdings auch dieses Ziel wohl noch weit entfernt: Laut "Handelszeitung" habe es in den ersten beiden Monaten des Jahres erst 200 solcher Testflüge gegeben. Ein wichtiger Grund für Amazons Elan bei dem Projekt liegt sicherlich darin, dass durch den Drohnentransport die hohen Kosten für den Fahrer wegfielen. Potenziell sind die Drohnen nämlich dazu imstande, Pakete bis zu 2,3 Kilogramm in einer Reichweite bis 11 Kilometer zu transportieren. 85 Prozent aller Amazon-Bestellungen wiegen unter 2,3 Kilogramm. Theoretisch könnte also ein hoher Anteil von Amazons Ware per Drohnen versendet werden. Bis es allerdings so weit ist, werden gewiss noch einige Jahre vergehen, denn viele technische Weiterentwicklungen und formelle Bewilligungen sind dafür eine grundlegende Voraussetzung.
Redaktion finanzen.ch
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