Julius Bär Aktie 10248496 / CH0102484968
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16.12.2025 15:48:36
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Julius Bär von französischem Berufungsgericht zu Strafe von 2 Mio EUR verurteilt
(ergänzt mit Stellungnahme von Julius Bär)
Paris (awp/afp) - Die Privatbank Julius Bär ist von einem Berufungsgericht in Paris zu einer Busse von zwei Millionen Euro verurteilt worden. Das Gericht bestätigte damit die Verurteilung wegen schwerer Geldwäsche im Rahmen des sogenannten "Crépuscule"-Betrugs mit CO2-Steuern.
Das Berufungsgericht verringerte allerdings die Geldstrafe für die Zürcher Privatbank. Im März 2022 hatte ein französisches Strafgericht die Bank zu einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro verurteilt. Die Berufungsinstanz gab keine Gründe für ihr Urteil an.
Endgültig ist das Urteil allerdings noch nicht: Es kann noch an die oberste Instanz, das französische Kassationsgericht, weitergezogen werden. Ob Julius Bär das tun wird, ist noch nicht entschieden. "Wir werden prüfen, ob wir beim Kassationsgericht Berufung einlegen werden", sagte ein Sprecher der Bank auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Grössere finanzielle Auswirkungen aus dem Fall sieht die Bank nicht. Man habe die potenziellen finanziellen Auswirkungen dieser Angelegenheit bereits vor einigen Jahren durch eine entsprechende Sicherheitszahlung vorweggenommen, sagte der Sprecher.
Hoher Verlust für den Fiskus
Sie hob ausserdem ein Urteil der ersten Instanz auf, das die Schweizer Bank zur Zahlung von 400'000 Euro Schadensersatz an den französischen Staat verurteilt hatte und wies die Forderungen des Staats vollumfänglich ab.
Das Strafgericht hatte Julius Bär damals verurteilt, weil es die Bank versäumt habe, im Jahr 2008 die notwendigen Überprüfungen eines Kontos in der Singapurer Niederlassung durchzuführen. Bis zur Schliessung durch den Begünstigten im Oktober 2008 flossen etwa 1,9 Millionen Euro über dieses Konto.
In dem "Crépuscule"-Betrugsfall um die Mehrwertsteuer auf Verschmutzungsrechte ging es um einen Betrag von 146 Millionen Euro. In den Jahren 2017 und 2019 waren zwölf Personen zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt worden.
Die anhaltende Betrügereien im CO2-Emissionshandel hatten den französischen Fiskus insgesamt 1,6 Milliarden Euro gekostet. Die Masche war einfach: Die Täter kauften jeweils in einem europäischen Land steuerfrei Verschmutzungsrechte und verkauften sie in Frankreich zu einem Preis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer wurde nie an den Staat abgeführt.
tp/uh
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Julius Bär am 16.12.2025
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