Expertenkolumne |
22.08.2023 15:35:30
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Patchworkfamilien benötigen eine umsichtige Finanzplanung
Es gibt in der Schweiz immer mehr Patchworkfamilien, die spezielle und manchmal komplexe Absicherungsbedürfnisse haben. Eine ganzheitliche Analyse der Anforderungen und individuell abgestimmte Vorsorgelösungen lösen viele Probleme.
Das neue Erbrecht hilft
Das Erbrecht in der Schweiz war hauptsächlich auf «klassische» Familien ausgerichtet. Leibliche Kinder konkurrierten oft mit dem neuen Lebensgefährten oder der neuen Partnerin ihrer Eltern um das Erbe. Ohne Testament erhalten Stiefkinder nichts, zudem müssen die Pflichteile der leiblichen Kinder und des Ehepartners eingehalten werden. Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene revidierte Erbrecht bietet Erblassern deutlich mehr Freiheiten als bisher und kommt Patchworkfamilien somit entgegen. Es wurden unter anderem die Pflichtteile des Ehepartners und der Kinder reduziert.
Doch nicht nur der Nachlass muss geregelt werden. Auch für den Fall von Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit sollten Vorkehrungen getroffen werden, was ihm Rahmen der freien oder gebundenen Vorsorge geschehen kann. In diesem Rahmen sollte auch der Aufbau der im Ruhestand notwendigen finanziellen Mittel allgemein angegangen und bei Bedarf der Todesfall abgesichert werden.
Welche Vorsorgemöglichkeit ist die richtige für mich?
Die gebundene Vorsorge 3a - also das freiwillige, steuerlich begünstigte Sparen 3a - ist die mit Abstand beliebteste Massnahme der Schweizer Bevölkerung zur Aufstockung von AHV und Pensionskasse zur Sicherung des Lebensstandards im Alter. Der Aufbau von Vorsorgekapital über die Säule 3a kann entweder über eine Banklösung oder ein Versicherungsprodukt erfolgen. Es ist selbstverständlich auch möglich, zusätzlich eine freie 3b-Vorsorgelösung zu wählen. Diese Lösung kann auch anstelle einer gebundenen 3a-Vorsorgelösung gewählt werden, da sie zusätzliche Freiheiten (Bezugsmöglichkeiten, Begünstigung, etc.) bietet. Aber in den meisten Fällen überwiegen die steuerlichen Vorteile einer gebunden 3a-Vorsorgelösung.
Hinsichtlich Kapitalbezug und steuerliche Abzugsfähigkeit gelten für Versicherungs- und Banklösungen die gleichen gesetzlichen Vorschriften, in Bezug auf andere Aspekte gibt es jedoch grosse Unterschiede.
Versicherungsprodukte schliessen einen Versicherungsschutz ein, weshalb sich die Versicherungsprämie aus einer Risiko- und einer Sparprämie zusammensetzt. Bei Bankprodukten kommt das gesamte eingesetzte Kapital der Altersvorsorge zugute. Banklösungen führen deshalb bei gleich hohen Einzahlungen und gleicher Anlagestrategie zu einem höheren Alterskapital als Versicherungslösungen, und sie bieten mehr Flexibilität - zum Beispiel in Bezug auf die Einzahlungshöhe, Einzahlungsperiodizität oder den vorzeitigen Kapitalbezug.
Der Risikoschutz macht den Unterschied aus
Versicherungslösungen beinhalten einen gewissen "Sparzwang", da die Prämien regelmässig fällig werden. Dies kann für viele Kunden auch einen Vorteil darstellen, da sie einen sanften Druck verspüren, das definierte Sparziel zu erreichen. Es ist jedoch bei den meisten Versicherungslösungen möglich, bei einem finanziellen Engpass während bis zu drei Jahren mit dem Sparprozess auszusetzen und lediglich von der Risikoabdeckung zu profitieren.
Versicherungen sehen einen Risikoschutz für Erwerbsausfall (z.B. Kurzrente), Invalidität (z.B. Erwerbsunfähigkeitsrente) und Todesfall (z.B. Todesfallkapital) vor. Beim vorzeitigen Bezug (Rückkauf bei Auflösung der Police) fallen Verluste an. Versicherungslösungen bieten jedoch einen umfassenden Schutz für den Aufbau des Altersvermögens. Denn bei Erwerbsausfall oder Invalidität übernimmt die Versicherung im Rahmen der Prämienbefreiung die Einzahlung der Beträge, und das Sparziel wird auf jeden Fall erreicht.
Lesen Sie in Teil 2 dieser Serie, welche weiteren Privilegien eine Versicherungslösung im Vergleich zu einer Banklösung bietet und was in Bezug auf Erbrecht und Steuern berücksichtigt werden sollte.
Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG
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