13.12.2024 17:48:58
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EQS-Adhoc: alstria office REIT-AG: Entschädigungszahlung an die Streubesitzaktionäre aufgrund Beendigung des REIT-Status in Höhe von EUR 2,81 je Aktie
EQS-Ad-hoc: alstria office REIT-AG / Schlagwort(e): Sonstiges Entschädigungszahlung an die Streubesitzaktionäre aufgrund Beendigung des REIT-Status in Höhe von EUR 2,81 je Aktie Hamburg, 13. Dezember 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass heute die Entschädigungszahlung, die gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft im Falle der Beendigung der Steuerbefreiung an Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung weniger als 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten („Streubesitzaktionäre“), auf EUR 2,81 je Aktie festgelegt wurde („Entschädigungszahlung“). Am 18. September 2024 hatte die Gesellschaft bereits bekanntgegeben, dass alstria die Anforderungen des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und daher voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2024 verlieren wird, da durch das Übertragungsverlangen der BPG Holdings Bermuda Limited, einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, gemäß §§ 327a ff. AktG und dem damit initiierten aktienrechtlichen Squeeze Out jede alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung der für eine REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen Streuung der Aktien von mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18 Abs. 3 REIT-G) ausgeschlossen wird. Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft haben die Streubesitzaktionäre Anspruch auf eine Entschädigung, die dem Ausschüttungsnachteil entspricht, der – unter Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf pauschaler Basis – durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß § 18 Abs. 3 REIT-Gesetz entsteht, und verbindlich bestimmt wird durch einen auf Antrag der Gesellschaft durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer. Der auf entsprechenden Antrag der Gesellschaft vom IDW benannte und anschließend von der Gesellschaft beauftragte Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat heute sein Gutachten zur Bestimmung des Aufschüttungsnachteils vorgelegt und einen Ausschüttungsnachteil in Höhe von EUR 2,81 je Aktie ermittelt. Der Ausschüttungsnachteil wurde unter Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. herausgegebenen Grundsätze zur Unternehmensbewertung (IDW S 1) ermittelt. Im Rahmen der Wertermittlung wurde die durch die BNP Paribas Real Estate Consult GmbH vorgenommene vorläufige Bewertung des Immobilienportfolios der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 in Höhe von ca. EUR 4,14 Milliarden berücksichtigt. In Übereinstimmung mit der Satzung hat der Vorstand festgelegt, dass die Entschädigungszahlung allen Streubesitzaktionären, die Aktien am 31. Dezember 2024 halten, automatisch gutgeschrieben wird. Die Entschädigungszahlung wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Sie wird den Streubesitzaktionären voraussichtlich um den 9. Januar 2025 gutgeschrieben. Weitere Details zu dem Zahlungsprozess werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter Presse/Mitteilungen bekanntgegeben.
Kontakt: Ralf Dibbern Steinstr. 7
Über alstria Die alstria office REIT-AG ist der führende Immobilienmanager in Deutschland und konzentriert sich ausschließlich auf deutsche Büroimmobilien in ausgewählten Märkten. Unsere Strategie basiert auf dem Besitz und dem aktiven Management unserer Immobilien über ihren gesamten Lebenszyklus. Wir verfügen über eine tiefe Kenntnis unserer Märkte und bieten unseren Mietern einen umfassenden Service. alstria strebt die Schaffung langfristig nachhaltiger Werte an, nutzt aber auch Ineffizienzen in den Märkten zur Erzielung kurzfristiger Arbitragegewinne. Disclaimer: Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit der alstria office REIT-AG (alstria) betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von alstria. Diese Erwartungen und Annahmen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von alstria ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere hinsichtlich steuerlicher und die Rechnungslegung betreffende Vorschriften, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. alstria übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum entsprechende Umstände eintreten oder andere unvorhergesehene Vorfälle auftreten. alstria übernimmt keine Verpflichtung, Überarbeitungen oder Aktualisierungen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse widerzuspiegeln. Ende der Insiderinformation
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