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27.03.2025 15:05:17

EQS-HV: JOST Werke SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2025 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: JOST Werke SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
JOST Werke SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2025 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

27.03.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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JOST Werke SE Neu-Isenburg WKN JST400
ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 08. Mai 2025, um 11.00 Uhr (MESZ) im Mercure Hotel Frankfurt Airport Neu-Isenburg
Frankfurter Straße 190, 63263 Neu-Isenburg ein. I. TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr

 

Diese Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 ist vom Aufsichtsrat am 24. März 2025 gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)1 gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht.

Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, die unter Tagesordnungspunkt 2 erfolgt - einer Beschlussfassung hierzu bedarf.

1 Auf die JOST Werke SE finden aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), insbesondere Art. 9 Abs. 1, Art. 52 und Art. 53 SE-VO, die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.350.000,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt

EUR

22.350.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00
Bilanzgewinn EUR 22.350.000,00

Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.

In Übereinstimmung mit § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erfolgt die Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 13. Mai 2025.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der JOST Werke SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der JOST Werke SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

 

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 erstellt, welcher der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv abrufbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG muss die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, beschließen.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat einen solchen Beschluss zuletzt am 6. Mai 2021 gefasst. Daher ist eine erneute Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2025 erforderlich.

Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder überprüft und weiterentwickelt. Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Umsetzung von operativen und vergütungsbezogenen Anpassungsbedarfen und berücksichtigen Anregungen von Investoren. Die Struktur des bisherigen Vergütungssystems, das sich als verständlich, zielgerichtet und wirkungsvoll erwiesen hat, soll beibehalten werden.

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 AktG in seiner Sitzung am 05. Dezember 2024 das überarbeitete Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen, welches nunmehr der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden soll.

Das Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Die Darstellung des Vergütungssystems enthält eine Übersicht, in welchen Punkten das bisherige Vergütungssystem fortentwickelt wurde.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG muss die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss fassen. Die Abstimmung kann auch die bestehende Vergütung bestätigen. Die derzeitige Vergütung des Aufsichtsrats ist in Ziffer 16 der Satzung als reine Festvergütung festgelegt.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat einen Beschluss, der die Vergütung des Aufsichtsrats insgesamt zum Gegenstand hat, zuletzt am 6. Mai 2021 gefasst. Daher ist eine erneute Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2025 erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender Überprüfung zum Ergebnis gelangt, dass die Höhe der Vergütung und die konkrete Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Hinblick auf die Aufgabe der Aufsichtsratsmitglieder und die Situation des Unternehmens angemessen sind und den Interessen des JOST Werke SE dienen.

Der Wortlaut der Vergütungsregelung in Ziffer 16 der Satzung sowie die Beschreibung des zugrunde liegenden Vergütungssystems sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv abrufbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, zu bestätigen.

8.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat der JOST Werke SE

 

Der Aufsichtsrat der JOST Werke SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO in Verbindung mit § 17 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) und Ziff. 11.1 der Satzung der JOST Werke SE aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß Ziffer 11.2 der Satzung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit bei der Wahl bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, längstens jedoch für sechs (6) Jahre; das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Eine Nachwahl für ein vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Mitglied erfolgt gemäß Ziffer 11.3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers nicht abweichend bestimmt.

Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Dr. Stefan Sommer, Herr Jürgen Schaubel, Frau Natalie Hayday, Herr Rolf Lutz, Frau Diana Rauhut und Herr Karsten Kühl, wurden von der Hauptversammlung am 11. Mai 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt.

Herr Rolf Lutz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der am 8. Mai 2025 stattfindenden Hauptversammlung niedergelegt. Es ist daher ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor

Herrn Helmut Ernst, wohnhaft in Burgwald, Deutschland, selbstständiger Unternehmensberater

mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und erfüllt das vom Aufsichtsrat erarbeitete und im Jahr 2024 überprüfte Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Ziele und Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht, die über die Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/corporate-governance zugänglich ist.

Nach Einschätzung des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Helmut Ernst und der JOST Werke SE, ihren Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Nr. C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie der Lebenslauf des Kandidaten, aus dem sich die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie Angaben zu den wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben, sind im Abschnitt „II. Informationen - Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8“ abgedruckt. Sie sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv abrufbar.

9.

Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025

 

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - der Hauptversammlung vor:

1.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.

2.

Die Spall & Kölsch GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kronberg, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitberichts für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.

Über die beiden Punkte soll getrennt abgestimmt werden.

Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464; sog. Corporate Sustainability Reporting Directive) für Unternehmen wie die JOST Werke SE vorsieht. Mit einer baldigen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird fest gerechnet, weshalb entsprechend den europäischen Vorgaben bereits jetzt auch eine Wahl des Nachhaltigkeitsprüfers durch die Hauptversammlung durchgeführt werden soll.

II. INFORMATIONEN

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 08. Mai 2025 ausliegen.

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 5

Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist der unter Tagesordnungspunkt 5 genannte Vergütungsbericht auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Er wird auch während der Hauptversammlung am 08. Mai 2025 ausliegen.

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 6

Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist das unter Tagesordnungspunkt 6 genannte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Es wird auch während der Hauptversammlung am 08. Mai 2025 ausliegen.

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7

Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist der unter Tagesordnungspunkt 7 genannte Wortlaut der Vergütungsregelung in Ziffer 16 der Satzung sowie die Beschreibung des zugrunde liegenden Vergütungssystems auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Er wird auch während der Hauptversammlung am 08. Mai 2025 ausliegen.

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8: Lebenslauf des Kandidaten

 

Lebenslauf Helmut Ernst, wohnhaft in Burgwald, Deutschland, selbstständiger Unternehmensberater

 

Persönliche Daten:

Geburtsdatum: 01.03.1960
Geburtsort: Frankenberg/Eder
Nationalität: Deutsch

Beruflicher Werdegang:

Seit 01/2022: Selbstständiger Unternehmensberater
2014 - 2021: Senior Vice President ZF Aftermarket & Mitglied des Management Boards Aftermarket, ZF Friedrichshafen AG, Schweinfurt & Friedrichshafen
1985 - 2014: Verschiedene Funktionen bei der Continental AG
2006 - 2014: Vice President Independent After Market & Geschäftsführer der Continental Aftermarket GmbH, Frankfurt
2001 - 2006 Business Unit Leiter 2Rad-Reifen Continental, Korbach
1996 - 2001: Technology Management (R&D; Production; Procurement), Sales Responsibility Asia, Bangkok (Thailand) und Hannover
1992 - 1996: Geschäftsführer und Standortleiter JV Vittoria Tires, Bangkok (Thailand) & Jakarta (Indonesien)
1990 - 1992: Produktionsmanager, Fahrradreifen und Schläuchen, Fahrzeugersatzreifen, Korbach
1985 - 1990: Leiter Operations, Korbach

Ausbildung:

Diplom Ingenieur Maschinenbau & Feinwerktechnik & Erdölchemie

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

-

DEUTZ AG, Köln, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats (börsennotiert).

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Kfzteile24 GmbH, Berlin, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats (nicht börsennotiert).

III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

 

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 14.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.900.000 Stück nennbetragslose Inhaberaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 14.900.000 Aktien.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zum Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 16. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 01. Mai 2025 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

 

Anmeldestelle:

JOST Werke SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 33
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden die Aktionäre von der Anmeldestelle eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Dies stellt keine Beschränkung der Ausübung des Stimmrechts oder der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte dar.

3.

Bedeutung des Nachweisstichtags

 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht teilnahme- und stimmberechtigt; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

4.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte

 

Aktionäre können ihr Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen von § 135 AktG erfassten Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch dann sind für den betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Stimmberechtigte Aktionäre können einen Vertreter durch Erklärung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft schriftlich, d.h. postalisch oder per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse, bevollmächtigen.

 

Hauptversammlungsadresse:

JOST Werke SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: jost@linkmarketservices.eu

 

Eine schriftlich, d.h. postalisch oder per E-Mail, unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erteilte Bevollmächtigung muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 07. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), bei der oben genannten Hauptversammlungsadresse eingegangen sein.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es dann nicht mehr.

Der Widerruf einer erteilten Vollmacht kann auch formfrei am Tag der Hauptversammlung durch persönliches Erscheinen des Aktionärs bzw. Vollmachtgebers auf der Hauptversammlung erfolgen.

Aktionäre, die schriftlich einen Vertreter durch Erklärung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, d.h. postalisch oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die Formulare zu verwenden, welche die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein Vollmachtsformular ist auf der Eintrittskarte abgedruckt, die den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird; es kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv heruntergeladen und unter der oben genannten Hauptversammlungsadresse postalisch oder per E-Mail angefordert werden.

Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber der Gesellschaft, sondern gegenüber dem Vertreter erteilt (sog. Innenvollmacht), bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie grundsätzlich auch der Widerruf der Vollmacht der Textform. Der Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.

Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Vertreter werden die Aktionäre gebeten, die Formulare zu verwenden, welche die Gesellschaft hierfür bereithält.

Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG erfassten Intermediärs, eines Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung oder einer Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

5.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

 

Außerdem wird den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nur das Stimmrecht zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen sie Weisungen erhalten haben, und dass sie weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Im Vorfeld der Hauptversammlung sind die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich, d.h. postalisch oder per E-Mail, an die oben genannte Hauptversammlungsadresse zu erteilen.

Aktionäre, die im Vorfeld der Hauptversammlung die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich, d.h. postalisch oder per E-Mail, bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Weisungen bis zum 07. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, die auf diesem Weg erfolgen sollen.

Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten (z. B. Kreditinstitute oder Aktionärsvereinigungen) an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor an die Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen.

Während der Hauptversammlung sind Vollmacht und Weisungen in Textform zu erteilen.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf der Eintrittskarte abgedruckt, die den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird; es kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv heruntergeladen und unter der oben genannten Hauptversammlungsadresse postalisch oder per E-Mail angefordert werden.

6.

Angaben zu Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG

 
a.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (letzteres entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 07. April 2025 schriftlich zugegangen sein.

Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung können an folgende Adresse der Gesellschaft gerichtet werden:

 

JOST Werke SE
Vorstand
Siemensstraße 2
63263 Neu-Isenburg, Deutschland

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und in der gesamten Europäischen Union verbreitet. Sie werden außerdem unter http://ir.jost-world.com/hv zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 8) bzw. des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts (Tagesordnungspunkt 9), die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

 

JOST Werke SE
Investor Relations
Siemensstraße 2
63263 Neu-Isenburg, Deutschland
E-Mail: ir@jost-world.com

Bis spätestens zum Ablauf des 23. April 2025 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter http://ir.jost-world.com/hv unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetseite veröffentlicht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats bzw. des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.

c.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

7.

Veröffentlichungen auf der Internetseite; Ergänzende Informationen gemäß § 124a AktG

 

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

8.

Hinweise zum Datenschutz

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://ir.jost-world.com/hv

 

Neu-Isenburg, im März 2025

JOST Werke SE

Der Vorstand



27.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: JOST Werke SE
Siemensstraße 2
63263 Neu-Isenburg
Deutschland
E-Mail: ir@jost-world.com
Internet: https://www.jost-world.com/de/
ISIN: DE000JST4000
Börsen: Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,&amp, #xd, , Tradegate Exchange

 
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2107660  27.03.2025 CET/CEST

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27.03.25 JOST Werke Buy Deutsche Bank AG
07.03.25 JOST Werke Buy Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
21.02.25 JOST Werke Buy Warburg Research
19.02.25 JOST Werke Buy Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
18.02.25 JOST Werke Buy Warburg Research
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Big Picture des Aktienmarkts 2025 – 🔍 Finanzmärkte im Umbruch: Auswirkungen auf Anleihen, Aktien & Edelmetalle | BX TV

Mini-Futures auf SMI

Typ Stop-Loss Hebel Symbol
Short 13’226.96 19.56 S2S3NU
Short 13’510.26 13.67 UBSP6U
Short 13’995.26 8.92 BWCSGU
SMI-Kurs: 12’681.31 31.03.2025 10:46:37
Long 12’220.00 19.75
Long 11’940.00 13.95
Long 11’440.00 8.25
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

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