Expertenkolumne |
09.01.2018 16:57:42
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Sicher im Ausland unterwegs
Kolumne
Reiseversicherungen ermöglichen viel mehr als den kostenneutralen Rücktritt und die Versicherung des Gepäcks. Wichtiger ist die Absicherung bei Krankheit, Unfall und bei einer Repatriierung.
Was im Kontext der Reiseversicherung dagegen gerne unterschätzt wird, sind die Kosten für die Behandlung von Krankheiten im Ausland. Die Grundversicherung deckt bei den Behandlungskosten lediglich den doppelten Schweizer Tarif. Je nach Land und Spital reicht dies kaum aus. Und die Zusatzversicherung sieht je nach Anbieter ergänzend keine oder keine ausreichenden Leistungen vor. Von den Rettungs- und Transportkosten über¬nimmt die Grundversicherung nur 50 Prozent bis maximal 500 Franken pro Jahr für Notfalltransporte respektive 50 Prozent bis 5000 Franken pro Jahr für Such- und Rettungskosten. Da besteht ein erhebliches Kostenrisiko.
Darüber hinaus sollten auch die Kosten für eine allfällige Repatriierung beachtet werden. Die Grundversicherung deckt diese Aufwendungen nicht ab und auch viele Zusatzversicherungen sehen nur begrenzte Leistungen vor, obschon eine Repatriierung beispielsweise aus der Karibik ein Vermögen kostet. Eine Reiseversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel vollumfänglich. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist also immer dann ratsam, wenn die Zusatzversicherung keine umfassende Deckung vorsieht.
Generell zu beachten ist auch die Deckung bei Unfällen im Ausland. Arbeitnehmende, die über ihren Arbeitgeber gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert sind, wiegen sich hier oft in einer falschen Sicherheit. Denn gemäss Artikel 20, Absatz 2 der Verordnung über die Unfallversicherung sind Kosten lediglich bis zu einem Fünftel des versicherten Maximalverdienstes, also maximal 29.640 Franken für Rettungen (Suche und Bergung) gedeckt. Eine Reiseversicherung oder auch eine umfassende Zusatzversicherung im Rahmen der Krankenversicherung würde diese Lücke schliessen.
Weltweite Gültigkeit
Eine Reiseversicherung deckt üblicherweise alle Reisen unabhängig davon, in welche Länder sie führen und wie der Versicherte dorthin reist. Ausgeschlossen sein können einzig Länder, für die das Eidgenössische Departement des Äusseren eine Reisewarnung herausgegeben hat. Wer im Auftrag seines Arbeitgebers reist, ist in der Regel über dessen Versicherung ab-gesichert.
Der Abschluss einer Reiseversicherung lohnt sich nicht nur bezogen auf die grossen Reisen, für die Reisebüros oft auch befristete Versicherungen anbieten. Ein ganzjähriger Schutz, der sich pro Haushalt abschliessen lässt, macht deshalb Sinn, da darin Ausflüge jeglicher Art ins Ausland gedeckt sind - vom selbst organisierten Städtetrip, über den Verwandten- oder Freundesbesuch bis hin zum Tagesausflug über die Grenze.
Das Angebot von Reiseversicherung ist hierzulande gross und es bestehen markante Unterschiede hinsichtlich der Obergrenze der Leistungen, des prozentualen Anteils der zu übernehmenden Kosten und bezüglich der Ausschlüsse sowie der Zusatzleistungen, insbesondere bezogen auf die sogenannte Assistance, also die Heilungskosten, Transporte, Rettungen und Repatriierung. Bei der Auswahl einer passenden Reiseversicherung sollte der Versicherte besonders darauf achten, dass die Behandlung von allfällig bereits bestehenden Krankheiten ebenfalls gedeckt sind respektive in welchen Fällen sie ausgeschlossen werden.
Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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