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Wettbewerbsbedenken 03.04.2019 22:18:36

OECD: Wird die Blockchain von der Wettbewerbsaufsicht unter die Lupe genommen?

OECD: Wird die Blockchain von der Wettbewerbsaufsicht unter die Lupe genommen?

Seitdem die Blockchain-Technologie mithilfe des Bitcoins 2008 erstmals ins grosse Rampenlicht trat hat sich viel getan. Mehr und mehr Unternehmen probieren die innovative Datenstruktur aus und erkennen ihre Vorteile. Aus diesem Grund wird die Blockchain nun auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht von der OECD ins Visier genommen.

Es ist über zehn Jahre her, dass die Blockchain-Technologie dank des Bitcoin-Entstehens in den Fokus der Öffentlichkeit trat. Seitdem erfreut sich die neuartige Datenstruktur wachsender Beliebtheit. Mehr und mehr Unternehmen und Regierungen zeigen sich von der neuen Art Transaktionen durchzuführen überzeugt und wenden die Technologie bereits aktiv an, bzw. planen dies in naher Zukunft zu tun. So berichtete Dow Jones Newswires kürzlich, dass die Bundesregierung plane, eine Blockchain-Strategie zu formulieren.

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Was sind Blockchains?

Bei Blockchains handelt es sich der BaFin zufolge um "fälschungssichere, verteilte Datenstrukturen, in denen Transaktionen in der Zeitfolge protokolliert, nachvollziehbar, unveränderlich und ohne zentrale Instanz abgebildet sind". Aufgrund der lückenlosen und nicht veränderbaren Protokollierung aller Transaktionen, könnte die Technologie insbesondere für den klassischen Zahlungsverkehr große Veränderungen bedeuten. Denn die innovative Datenstruktur ermöglicht der BaFin zufolge Zahlungen nahezu in Echtzeit durchzuführen, sowie Transaktionskosten zu senken.

Doch nicht nur im Bezahlverfahren sind die Vorteile der Blockchain vielfältig. Generell können verschieden Datenquellen in einer Blockchain gebündelt werden und stehen allen Teilnehmern gleichzeitig zur Bearbeitung zur Verfügung. Dies könnte Bearbeitungszeiten verkürzen und zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen beitragen. Allerdings sind die Abwicklungszeiten der Transaktionen derzeit noch recht lang. Dies dürfte sich mit der fortschreitenden Entwicklung dieser Technologie jedoch ändern.

Öffentliche und private Datenstrukturen

Nicht alle Datenketten sind gleich gestrickt. So gibt es die Möglichkeit öffentliche Blockchains zu schaffen, in denen alle Teilnehmer die gleichen Befugnisse erhalten. Das bedeutet, dass jeder den Inhalt der Datenstruktur lesen und Transaktionen ausführen kann. Auf diese Weise wird auch die Sicherheit und die Richtigkeit der in der Kette abgebildeten Daten verifiziert. Ein Beispiel hierfür stellt die Kryptowährung Bitcoin dar.

Auf der anderen Seite stehen private Blockchains, bei denen eine begrenzte Teilnehmerzahl Zugangsrechte erhält, um die Transaktionskette einsehen zu können. Eine zentrale Stelle vergibt dabei die Zugangsrechte. Innerhalb der zentralisierten Blockchain können alle Daten wie gewohnt transparent geteilt werden, nur Außenstehende sehen nicht, was vor sich geht.

Die OECD untersucht die Technologie genauer

Hier liegt auch das Interesse der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Zu diesem Zweck veröffentlichte die Organisation ein Papier zum Thema Blockchain-Technologie und Wettbewerb. Denn neben allen positiven Möglichkeiten, die Blockchain zu nutzen, um das eigene Unternehmen effizienter zu machen, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass die private Blockchain für geheime Absprachen genutzt wird.

Wettbewerbsbedenken

So beschreibt die OECD ein Szenario, in dem verschiedene Wettbewerbsteilnehmer eines Markts die Datenstruktur nutzen, um sich über Preise oder Marktanteile abzusprechen. In diesem Zusammenhang diskutiert die Organisation gar, ob Kartellbehörden nicht generellen Zugang zu den unternehmenseigenen Blockchains erhalten sollten, um die Compliance der Unternehmen sicherzustellen.

Des Weiteren sei auch möglich, dass sich die Blockchain-Technologie so weiterentwickelt, dass das Verwenden dieser neuen Datenstruktur unabdingbar für den Marktzugang wird. Dies sei laut Falk Schöning, Kartellrechtexperte bei der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, einer der wichtigsten Punkte, die es bei der Technologie zu Bedenken gäbe: "Bei der Blockchain wird es von Anfang an eine Rolle spielen, welche Kriterien für den Zugang anderer Marktteilnehmer bestehen und mit welcher Begründung dieser versagt werden kann", so Schöning gegenüber dem Handelsblatt.

Kartellkontrolle voraus?

Bis jetzt wurden durch verschiedene Kartellämter noch keine Einschränkungen für die Nutzung der Blockchain festgelegt. Jedoch sei es Schöning zufolge wahrscheinlich, dass in der Zukunft die Behörden anhand eines ausgewählten Unternehmens einen wichtigen Präzedenzfall in Sachen Blockchain und Kartellrecht schaffen würden, um so das Nutzen der innovativen Datenstruktur besser zu regulieren.

Redaktion finanzen.ch

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