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Experten-Kolumne 16.04.2015 15:49:51

Ist ein Rating für Pensions-kassen möglich und wozu?

Kolumne

Immer öfters wird der Versuch unternommen, Vorsorgeeinrichtungen in Form eines Ratings miteinander zu vergleichen. Der richtige Weg dazu muss aber noch gefunden werden.

Es werden immer öfter Kennzahlen über Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz erhoben und miteinander verglichen. Zumeist handelt es sich um Informationen aus Jahresrechnungen vergangener Perioden. Eine Zusammenfassung dieser Kennzahlen in einen Gesamtwert existiert nicht, da hierfür Zusammenhänge und Gewichtungen der verschiedenen Faktoren analysiert und quantifiziert werden müssen, was bis heute eine ungelöste Herausforderung bleibt. 

Bevor jedoch ein derartiger Wert erarbeitet wird, muss der Zweck des jeweiligen Ratings klar sein. Was soll letztendlich das Rating aussagen?

Forderung nach Rating naheliegend

Die Forderung nach einem Rating für Vorsorgeeinrichtungen erscheint naheliegend, da Obligationen von Staaten, Organisationen oder auch Firmen vielfach geratet werden. Letztendlich halten auch die Mitglieder der Vorsorgeeinrichtungen Forderungen. Bei diesem Ansatz ist es das Ziel zu bewerten, ob das investierte Kapital und die versprochenen Zinsen zurückgezahlt werden können. Es handelt sich um eine Abschätzung des Ausfallrisikos. 

Anders sieht es bei Aktien aus, die keinen festen Rückkaufswert aufweisen und deren Ergebnisse variabel sind. Da es kein festes Leistungsversprechen gibt, existiert auch kein Rating im traditionellen Sinne. Jedoch bewerten Analysten Aktien anhand von Kriterien und raten zum Kauf oder Verkauf. Es werden mögliche Kurs- und Ausschüttungsgewinne analysiert; dies unter Berücksichtigung der ökonomischen Risiken.

Teilweise basieren derartige Empfehlungen für Aktien auch auf dem sogenannten Benchmarking. Es geht darum, die wesentlichen Charakteristika einer Firma mit denen von relevanten Wettbewerbern zu vergleichen und zu einem Gesamturteil zu verdichten.  

Ratings helfen bei Entscheidungen

Generell bleibt festzustellen, dass Autos, Übernachtungen in Hotels, Computer oder auch Bank- und Versicherungsprodukte bewertet (getestet) werden und ein zusammenfassendes Urteil erhalten. 

So sind wir es gewohnt, Entscheidungen unter Einbezug von Ratings zu treffen: ein Produkt, das mit vier Sternen bewertet ist, muss besser sein als der Konkurrent mit drei Sternen. Oder ein A ist besser als ein B. Teilweise kennen wir gar nicht die benutzten Kriterien, vertrauen aber doch dem Gesamturteil, da wir davon ausgehen, dass die Verfahren von unabhängigen Experten entwickelt und angewandt werden. 

Es ist nur schwer vorstellbar, dass es nicht möglich sein sollte, Pensionskassen zielorientiert zu vergleichen und das Ergebnis in einem Wert zusammenzufassen. Vielfach sind Makler beauftragt dies für Unternehmen zu tun, jedoch gibt es bisher leider keine gemeinsame Methodik was die Auswahl der Kriterien, Quantifizierung und Zusammenfassung in einen Wert anbelangt. 

Keine Wahlmöglichkeit erschwert ein Rating

Erschwerend kommt hinzu, dass der Leistungsempfänger die Vorsorgeeinrichtung gar nicht auswählen kann. Dies erklärt wohl, warum es bis heute kaum Ratingansätze gibt, die Empfehlungen für Arbeitnehmer erstellen. Die Realisierung eines derartigen Ratings würde hohe Transparenz schaffen und Druck auf Vorsorgeeinrichtungen mit mangelnden Perspektiven ausüben. Anstelle mit Regulierungen Fehlentwicklungen "ex post" zu bekämpfen, sollte auf Transparenz und mehr Wettbewerb gesetzt werden. 

Es soll hier die Gelegenheit genutzt werden, ein derartiges Ratingmodell in seinen Grundzügen zu beschreiben. Vorab sei vermerkt, dass die Beurteilung einer Vorsorgeeinrichtung viel Ähnlichkeit mit der Aktienanalyse hat. Da eine Vorsorgeeinrichtung Geldanlage betreibt, gegen Tod und Invalidität versichert und auch Dienstleistungen erbringt, müssen auch all diese Segmente in die Analyse einbezogen werden. 

Vergleichbar mit einer Aktienanalyse

Es gilt zu beurteilen, wie Vorsorgeeinrichtungen in diesen Segmenten zukünftig agieren werden. Ziel ist es, die zukünftigen Leistungen unter Berücksichtigung möglicher Veränderungen von Umwandlungssätzen oder auch Verzinsungen für die Mitglieder zu bestimmen. Welche Verzinsung ist aufgrund der erwarteten Erträge und Schwankungen zu erwarten? Wie ist die Ausschüttungspolitik der Vorsorgeeinrichtung? Ist die Risikoprämie insgesamt und für den einzelnen Arbeitnehmer korrekt berechnet? Führt die Verringerung der Schäden zu Senkungen der Prämie? Arbeitet die Vorsorgeeinrichtung effizient und werden weitere Effizienzsteigerungen angestrebt? Wie wird sich der Service entwickeln?

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Arbeit eines derartigen Vorsorgeanalysten mit der Aktienanalyse vergleichbar ist. Jedoch ist neben dem Finanz- auch Vorsorgewissen notwendig. Es gilt ebenfalls Umwelteinflüsse einzubeziehen, die auf Leistungen und Risiken Einfluss haben. Aus den relevanten Informationen, deren Strukturierung, Quantifizierung und Verdichtung können Empfehlungen erarbeitet werden, die einen grossen Mehrwert für Arbeitnehmer darstellen. 

Fazit: 

Bisher werden derartige Bewertungen fast ausschliesslich unter Risikogesichtspunkten durchgeführt. Die Einbeziehung von unterschiedlichen Erfolgen neben den Risikoaspekten unterbleibt vielfach. Es gilt den Leistungsbezügern, Aktiven und Rentnern, ein leicht verständliches und komprimiertes Instrumentarium bereit zu stellen, so dass eine Orientierung von "Nichtfachleuten" zu leistungsstarken Anbietern gefördert wird.

Olaf Meyer: Stiftungsratspräsident Profond Vorsorgeeinrichtung

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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