Experten-Kolumne |
16.05.2014 15:23:32
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Kampf der Vorsorge mit den Gebührenmodellen
Kolumne
Vorsorgeeinrichtungen sind nun verpflichtet jährlich den TER (Total Expense Ratio) ihrer Vermögensanlagen auszuweisen.
Es handelt sich um einen Prozentsatz für Vermögensverwaltungskosten; damit kann man Vorsorgeeinrichtungen einfach vergleichen. Die Frage, ob der TER wirklich alle Kosten enthält, ist ein wenig in den Hintergrund getreten und es ist sicher eine positive Entwicklung, dass der TER bei Vorsorgeeinrichtungen im Zeitverlauf bereits sinkt.
Die Reduktion dieser Kosten kann man wahrscheinlich damit begründen, dass die zusätzliche Information Transparenz und öffentliche Aufmerksamkeit schafft, die zu verschärftem Wettbewerb führt. Es dürfte aber auch der Trend der Konzentration von Geldern bei immer grösseren institutionellen Anlegern sein, der deren Verhandlungsposition (und damit auch die der Pensionskassen) stärkt. Die Zunahme der Gelder in der 2. Säule, wohl mehr als 700 Milliarden Schweizer Franken, tut ein Übriges.
Ebenso ist es Vorsorgeeinrichtungen bewusster geworden, dass zusätzliche Erträge, das sogenannte Alpha, oft mit zusätzlichen Kosten erkauft werden müssen. Jedoch wird dieses Alpha nur selten realisiert. So werden verstärkt einfache Produkte gewählt, die auch weniger Kosten verursachen. Es gilt zu überwachen, ob nicht gar negative Effekte durch sogenannte Alphaprodukte entstehen, da nicht einmal die höheren Kosten erwirtschaftet werden.
Eine weitere Frage, die denn an diesem Punkt immer wieder auftaucht, ist, ob die Kostenfrage nicht irrelevant ist, da ja letztendlich die Rendite entscheidend sei. Oft steht hinter dieser Aussage die Annahmen, dass "zusätzliche" Erträge erwirtschaftet werden können, aber nicht wirklich den Pensionskassen gehören, sondern einen Mehrwert darstellen, der mit dem Vermögensverwalter geteilt werden muss. Im Rahmen von Anreizen ist dieses Vorgehen sicher erklärbar, jedoch hat sich hier ein Besitzanspruch abgeleitet, der weit über einen "variablen" Anteil am Mehrwert hinausgeht. Es wird vergessen, dass es eine normale Aufgabe der Vermögensverwaltung ist, das Beste zu erreichen. Die Belohnung ist, dass der Dienstleistungsvertrag mit der Vorsorgeeinrichtung weiter bestehen bleibt. Auch ist auf eine ungelöste Asymmetrie hinzuweisen, bei negativem Mehrwert kann ja die Bezahlung nicht reduziert werden.
Die aus der Sicht der Vorsorge positive Entwicklung der Kostensenkung kaschiert jedoch grundsätzliche Ungereimtheiten, die man als Privilegien der Vermögensverwaltungsindustrie verstehen muss. Es wird noch oft vergessen, dass es sich beim Vermögensmanagement um eine Dienstleistung handelt, vergleichbar mit der Tätigkeit von Treuhändern oder auch Anwälten.
Ein Anwalt wird seine Dienstleistung nach einem Stundensatz abrechnen. Die Zeiten, in denen die Kosten von den Streitwerten abhingen, haben wir Gott sei Dank - zumindest mehrheitlich - hinter uns gebracht. Noch gibt es vereinzelt Monopolisten wie Notare, die ihre Gebühren anhand von Vertragswerten festlegen. Auch Treuhänder werden ihre Preise nicht am Umsatz oder Bilanzwert einer Firma festlegen. Die industrielle Praxis von den Kosten auszugehen, hat sich somit auch im Bereich der Dienstleistungen weitgehend durchgesetzt.
Das gallische Dorf der Vermögensverwaltung ist jedoch nicht wirklich bedroht. Ganz im Gegenteil, die Einführung des an sich so löblichen TER scheint dieses Gebührenmodell eher noch zu zementieren. So mag ein typisches Vermögensverwaltungsmandat von 100 Millionen Schweizer Franken und einer Vermögensverwaltungsgebühr von 30 Basispunkten als günstig betrachtet werden. In diesem Fall würden 300‘000 Schweizer Franken an Gebühren berechnet.
Doch ist das wirklich günstig?
Sofern man von einem Fonds von 1 Milliarde Schweizer Franken ausgeht, würden 3 Millionen Schweizer Franken Gebühren verrechnet.
Welche Kosten stehen dem gegenüber?
Nun ist es Usus, dass Banken an ihre Fonds eine Reihe von internen Kosten verrechnen, deren Notwendigkeit bzw. Zurechnung von dem Kunden nicht wirklich beurteilt werden kann. Insofern ist es wohl kaum möglich, aus diesen Informationsquellen eine Antwort auf die Kostenfrage zu erhalten. Des Weiteren ist fraglich, ob die in dieser Branche gezahlten Gehälter wirklich Markterfordernissen entsprechen. Weiterhin ist offen in welchem Ausmass Personen für einen einzelnen Fonds arbeiten.
Für grosse Vorsorgeeinrichtungen stellt sich die Frage, ob sie dieses Vorgehen noch länger akzeptieren wollen. Es werden oftmals Mandate von 500 Millionen Schweizer Franken oder mehr ausgeschrieben, insofern ist es sicher nicht vertretbar, die allgemeinen Marketing- bzw. Vertriebsaufwendungen einer Bank zu finanzieren. Da jedoch grosse Pensionskassen die Vermögensverwaltung auch intern betreiben können, auch in eigenen Fonds z.B. im Zusammenschluss mit mehreren Kassen, sind Banken bzw. externe Vermögensverwalter prinzipiell substituierbar geworden. Deshalb sind weitere substantielle Kostenreduzierungen absehbar.
Die Schnelligkeit dieser Entwicklung hängt davon ab, wie die grossen unabhängigen Sammelstiftungen reagieren. Sie sind die "Marketmaker" in diesem Bereich. Dadurch, dass der jeweilige TER publiziert wird, besteht weiter Kostendruck, der keinen Mitbewerber gleichgültig lassen kann.
Profond hat es sich zum Ziel gesetzt, ihre Vermögensverwaltungskosten weiter zu reduzieren, es existieren hier noch erhebliche Spielräume.
Olaf Meyer: Stiftungsratspräsident Profond Vorsorgeeinrichtung
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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