Experten-Kolumne |
20.10.2014 15:17:18
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Reformen in der Vorsorge: Neue Ideen für die 2. Säule
Kolumne
Zurzeit wird viel über eine Reform in der Vorsorge gesprochen, auch wenn diese erst 2020 realisiert würde.
Dieser Artikel hat zum Zweck abseits der politischen Diskussion einen neuen Weg für sinnvolle Reformen in der 2. Säule aufzuzeigen.
Die Entlastung des Umwandlungssatzes
Es wird geschätzt, dass bis zu 15 Prozent der Altersleistungen in der 2. Säule für Witwen- und Waisenrenten gezahlt werden. Dies wird quasi aus dem Umwandlungssatz finanziert und man kann folgern, dass in einem Umwandlungssatz von 6.8 Prozent etwa 1 Prozent für Witwen- und Waisenrenten enthalten sind. Dieser Finanzierung kann man sich einfach entziehen, indem man sich das Kapital auszahlen lässt, sofern dies in der Kasse zu 100 Prozent möglich ist. Jedoch kann nicht gefolgert werden, dass Personen, die alleinstehend sind, alle keine Rente beziehen wollen, da ja die Rente auch vor Langlebigkeit schützt.
Wenn es denn einen Ehe- oder eingetragenen Partner gibt, so ist entscheidend für den Wert der Witwen- und Waisenrente, wie lange dieser im Todesfall überlebt und ob sich zu dieser Zeit noch Kinder in der Ausbildung befinden.
Allein die Erklärung mit vielen "wenn" macht deutlich, dass wir hier wohl vor einem versicherungstechnischem Problem stehen, das nicht unbedingt logisch mit dem Alterssparen verknüpft ist. So betrifft das Alter quasi alle Personen, Witwen- oder Waisenrenten jedoch einen viel geringeren Personenkreis. In der heutigen Zeit mit vielen unterschiedlichen Lebensmodellen, mehreren Lebensabschnittspartnern, Doppelverdienern, Scheidungen und auch Kinderlosigkeit, ist zu fragen, ob dieser Ansatz der Finanzierung noch zeitgemäss ist.
Festzuhalten ist, dass die Finanzierung der Witwen- und Waisenrenten zu Lasten der Gesamtheit einer Kasse erfolgt, jedoch Personen, die den Kapitalbezug wählen, hier nicht partizipieren. Dies ist nicht störend, da ja hier auch keine Witwen- und Waisenrenten gezahlt werden können. Andererseits ist störend, dass die familiäre Situation einer Person im Falle der Rentenoption gar nicht berücksichtigt wird und hier eine Art Zwangsabgabe für Personen ohne Partner und/oder minderjährige Kinder erfolgt.
Eine derartige Vereinfachung war vielleicht vor 30 Jahren zu rechtfertigen, als es noch ein dominantes Lebensmodell gab. Jedoch ist aus einer gut gemeinten Solidarität inzwischen eine massive Umverteilung geworden.
Ebenso ist zu bemängeln, dass die Kosten für Witwen- und Waisenrenten gar nicht bewirtschaftet werden, sondern eine Residualgrösse darstellen, die aus dem Altersguthaben bezahlt wird.
Der Einbezug der Witwen- und Waisenrente in die Risikoprämie
Ziel sollte es nicht sein, Witwen- und Waisenrenten aufzugeben oder zu reduzieren, sondern diese bedarfs- und personengerecht zu gestalten und effizient zu finanzieren.
Neben den Altersleistungen bestehen ja bereits Leistungen, die im Falle von Invalidität oder Tod vor Erreichen der Pensionierung gezahlt werden. Diese werden durch die sogenannte Risikoprämie finanziert, die die Kosten der Absicherung darstellt. Hier ist eine individuellere Tarifierung bereits Usus. Bereits intuitiv wird klar, dass für Witwen- und Waisenrenten, die ebenfalls eine genaue versicherungstechnische Beurteilung benötigen, ebenfalls eine spezielle Risikoprämie erhoben werden könnte.
So liessen sich die Leistungen besser dimensionieren und vor allem auf Zielgruppen zuschneiden. Auch könnte eine Pensionskasse diese Leistungen entweder selbst erbringen oder auch einkaufen, was de facto die Entstehung eines neuen Marktes bedeutet. In diesem Fall ist zu erwarten, dass Effizienzgewinne entstehen, die insgesamt der 2. Säule zu Gute kommen werden.
Fazit
Es gilt, heute durch Reformen in der Vorsorge bestehende Lösungen besser an den Bedarf anzupassen und die Finanzierbarkeit zu erhöhen.
Vor dem Hintergrund, dass Risikoprämien für Invalidität und Tod in den letzten Jahren massiv gesunken sind, jedoch die Finanzierung der Altersleistungen immer schwieriger wird, ist es sicher ein guter Moment, eine derartige Veränderung zu initiieren. So könnte dem Sinken des Umwandlungssatzes Einhalt geboten werden, ja sogar Erhöhungen wären wieder möglich.
Die Risikoprämien sollten so viel Gestaltungsfreiraum ermöglichen, dass nur wirklich benötigte Witwen- und Waisenrenten erzeugt werden. Ein individueller Beitrag des Versicherten ist wesentlich, damit ein bewusster Umgang mit diesen Leistungen sichergestellt wird.
Der Vorschlag ermöglicht somit mehr Effizienz, eine bedarfsgerechte Produktion von Witwen- und Waisenrenten sowie eine bessere Gerechtigkeit in der Finanzierung dieser Kosten. Dass zudem die Transparenz in der Vorsorge erhöht wird, ist wohl nicht ausschlaggebend, doch ebenfalls wichtig.
Olaf Meyer: Stiftungsratspräsident Profond Vorsorgeeinrichtung
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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