Experten-Kolumne |
17.07.2014 16:38:44
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Transparenz in der Vorsorge - auch für den Destinatär?
Kolumne
Das Interesse an der Vorsorge hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Die Vorsorgeeinrichtungen haben deshalb begonnen, verstärkt zu informieren.
Der Druck der Aufsicht hat dazu geführt, dass seit 2012 auch Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten in der Jahresrechnung transparent und vergleichbar (?) spezifiziert werden. Da die Jahresrech-nung, der Geschäftsbericht und damit die dort enthaltenen Informationen zumeist öffentlich zugänglich sind, hat sich die Situation verbessert. Dass hier noch weitere Schritte folgen müssen, da die Informationslage weiterhin verbesserungswürdig ist, soll nicht Thema dieses Artikels sein.
Thema ist, wie schwierig es für den einzelnen Destinatär bleibt, herauszufinden, was Infor-mationen in der Betriebsrechnung oder Bilanz für ihn individuell bedeuten. Zumeist werden ihm die Jahresrechnung und der Geschäftsbericht zwar zugeschickt, jedoch sind diese Do-kumente nicht dafür ausgelegt, individuelle Auswirkungen zu detaillieren.
Hierfür ist denn auch der jährliche Vorsorgeausweis bestimmt, der einerseits das Vermögen und dessen Veränderung betrachtet, andererseits werden im Wesentlichen die Leistungen bei Invalidität und Tod aufgeführt und auch eine Vorausschau auf die Altersleistungen ge-wagt.
Im Gegensatz zu der Jahresrechnung einer Vorsorgeeinrichtung erhält der Destinatär nur wenige Informationen über den Aufwand und Ertrag, der ihn direkt betrifft. Dies stellt ein we-sentliches Manko dar. Im Folgenden sollen deshalb hier wesentliche Punkte aufgegriffen werden, die ebenfalls Bestandteil des Vorsorgeausweises sein sollten, damit der Destinatär denn auch wirklich seine persönliche Jahresabrechnung erhält.
Verwaltungskosten
Die in der Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung aufgeführten kumulierten Verwaltungs-kosten lassen keinen Rückschluss auf die individuell bezahlten Kosten zu. Zuerst einmal ist es möglich, dass die realen Kosten und die fakturierten Kosten nicht identisch sind. Dies ist sicher vielfach der Fall, existierende Unterschiede werden nicht direkt sichtbar. Fehl- oder Überschussbeträge sind letztendlich Elemente, die den Deckungsgrad der Kasse verändern.
Weiterhin ist der Verteilungsschlüssel auf den einzelnen Destinatär unterschiedlich. Es mag sich je nach Kasse um einen Festbetrag, um einen prozentualen Anteil der Lohnsumme oder auch eine andere Aufteilung handeln. Letztendlich ist es wichtig, dass der Destinatär den Frankenbetrag kennt, der von ihm im abgerechneten Jahr aus seinen Beiträgen für die Ver-waltung aufgewendet wurde.
Maklerkosten
Vielfach wissen Destinatäre gar nicht, dass aus ihren Beiträgen Makler bezahlt werden. Im Gegensatz zum allgemeinen Verwaltungsaufwand handelt es sich hier um Aufwendungen, die nicht automatisch anfallen müssen. Derartige Verträge können vom Arbeitgeber ge-schlossen werden und die damit verbundenen Provisionen sind in der sogenannten Risi-koprämie (Versicherung für Invalidität und Tod) mit eingeschlossen. Hier ist bedenklich, dass diese Makler dann von den Vorsorgeeinrichtungen im Auftrag der Unternehmen aus den Beiträgen bezahlt werden und damit diese Kosten für den einzelnen Destinatär unsichtbar sind, seine persönliche Erfolgsrechnung jedoch belasten.
Nun ist es klar zu bedauern, dass Vorsorgeeinrichtungen es nicht vermocht haben, gemein-same Transparenzregeln zu verabschieden, damit jeder Destinatär weiss ob bzw. wie viele Provisionen er zahlt. Dies ist nicht verwunderlich, da individuelle Interessen mit dem Ge-samtwohl der Destinatäre kollidieren. Auch hier wird wohl die Aufsicht einschreiten müssen, damit derartige Beträge nun auch individuell offengelegt werden.
Vermögensertrag
Das wesentlichste Element sind wohl die Zinsen, die jährlich dem Altersguthaben kreditiert werden. Diese werden angegeben, wobei klarer ersichtlich sein sollte, welche Beträge für welchen Zeitraum verzinst werden. Ebenfalls ist einzufordern, dass der Zinsbetrag für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil explizit ausgewiesen wird, sofern hier un-terschiedliche Sätze angewendet werden. Anzumerken ist, dass der Mindestzins nur für den obligatorischen Teil gesetzlich garantiert ist. In einigen Fällen wird denn auch bewusst kein Ergebnis für den überobligatorischen Teil berechnet, insbesondere wenn dieses null oder gar negativ ist.
Aber es ist ebenfalls sinnvoll aufzuzeigen, wieviel der Vermögensertrag des gesamten Ver-mögens des Destinatärs ist und wie der Gesamtertrag verwendet wurde. Dies bedeutet auch, dass die zurechenbaren Vermögensverwaltungskosten aufgeführt sind.
Die aufgezeigten Punkte sind nicht abschliessend. Sie machen deutlich, dass eine konse-quente Übertragung der zunehmenden Transparenz auf Ebene Vorsorgeeinrichtung auch für den einzelnen Destinatär notwendig ist. Ein Destinatär, der klar vor Augen hat, was mit sei-nen Beiträgen und Vermögenserträgen geschieht, wird vermehrt in die Vorsorge einbezogen und kann sachkundiger urteilen. Wir benötigen heute in der Vorsorge mündige Destinatäre. Vorsorgeeinrichtungen können vermehrt dazu beitragen, dass die Vorsorge verstanden wird und aus Betroffenen Beteiligte werden, indem sie transparent auf individueller Ebene informieren.
Thema ist, wie schwierig es für den einzelnen Destinatär bleibt, herauszufinden, was Infor-mationen in der Betriebsrechnung oder Bilanz für ihn individuell bedeuten. Zumeist werden ihm die Jahresrechnung und der Geschäftsbericht zwar zugeschickt, jedoch sind diese Do-kumente nicht dafür ausgelegt, individuelle Auswirkungen zu detaillieren.
Hierfür ist denn auch der jährliche Vorsorgeausweis bestimmt, der einerseits das Vermögen und dessen Veränderung betrachtet, andererseits werden im Wesentlichen die Leistungen bei Invalidität und Tod aufgeführt und auch eine Vorausschau auf die Altersleistungen ge-wagt.
Im Gegensatz zu der Jahresrechnung einer Vorsorgeeinrichtung erhält der Destinatär nur wenige Informationen über den Aufwand und Ertrag, der ihn direkt betrifft. Dies stellt ein we-sentliches Manko dar. Im Folgenden sollen deshalb hier wesentliche Punkte aufgegriffen werden, die ebenfalls Bestandteil des Vorsorgeausweises sein sollten, damit der Destinatär denn auch wirklich seine persönliche Jahresabrechnung erhält.
Verwaltungskosten
Die in der Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung aufgeführten kumulierten Verwaltungs-kosten lassen keinen Rückschluss auf die individuell bezahlten Kosten zu. Zuerst einmal ist es möglich, dass die realen Kosten und die fakturierten Kosten nicht identisch sind. Dies ist sicher vielfach der Fall, existierende Unterschiede werden nicht direkt sichtbar. Fehl- oder Überschussbeträge sind letztendlich Elemente, die den Deckungsgrad der Kasse verändern.
Weiterhin ist der Verteilungsschlüssel auf den einzelnen Destinatär unterschiedlich. Es mag sich je nach Kasse um einen Festbetrag, um einen prozentualen Anteil der Lohnsumme oder auch eine andere Aufteilung handeln. Letztendlich ist es wichtig, dass der Destinatär den Frankenbetrag kennt, der von ihm im abgerechneten Jahr aus seinen Beiträgen für die Ver-waltung aufgewendet wurde.
Maklerkosten
Vielfach wissen Destinatäre gar nicht, dass aus ihren Beiträgen Makler bezahlt werden. Im Gegensatz zum allgemeinen Verwaltungsaufwand handelt es sich hier um Aufwendungen, die nicht automatisch anfallen müssen. Derartige Verträge können vom Arbeitgeber ge-schlossen werden und die damit verbundenen Provisionen sind in der sogenannten Risi-koprämie (Versicherung für Invalidität und Tod) mit eingeschlossen. Hier ist bedenklich, dass diese Makler dann von den Vorsorgeeinrichtungen im Auftrag der Unternehmen aus den Beiträgen bezahlt werden und damit diese Kosten für den einzelnen Destinatär unsichtbar sind, seine persönliche Erfolgsrechnung jedoch belasten.
Nun ist es klar zu bedauern, dass Vorsorgeeinrichtungen es nicht vermocht haben, gemein-same Transparenzregeln zu verabschieden, damit jeder Destinatär weiss ob bzw. wie viele Provisionen er zahlt. Dies ist nicht verwunderlich, da individuelle Interessen mit dem Ge-samtwohl der Destinatäre kollidieren. Auch hier wird wohl die Aufsicht einschreiten müssen, damit derartige Beträge nun auch individuell offengelegt werden.
Vermögensertrag
Das wesentlichste Element sind wohl die Zinsen, die jährlich dem Altersguthaben kreditiert werden. Diese werden angegeben, wobei klarer ersichtlich sein sollte, welche Beträge für welchen Zeitraum verzinst werden. Ebenfalls ist einzufordern, dass der Zinsbetrag für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil explizit ausgewiesen wird, sofern hier un-terschiedliche Sätze angewendet werden. Anzumerken ist, dass der Mindestzins nur für den obligatorischen Teil gesetzlich garantiert ist. In einigen Fällen wird denn auch bewusst kein Ergebnis für den überobligatorischen Teil berechnet, insbesondere wenn dieses null oder gar negativ ist.
Aber es ist ebenfalls sinnvoll aufzuzeigen, wieviel der Vermögensertrag des gesamten Ver-mögens des Destinatärs ist und wie der Gesamtertrag verwendet wurde. Dies bedeutet auch, dass die zurechenbaren Vermögensverwaltungskosten aufgeführt sind.
Die aufgezeigten Punkte sind nicht abschliessend. Sie machen deutlich, dass eine konse-quente Übertragung der zunehmenden Transparenz auf Ebene Vorsorgeeinrichtung auch für den einzelnen Destinatär notwendig ist. Ein Destinatär, der klar vor Augen hat, was mit sei-nen Beiträgen und Vermögenserträgen geschieht, wird vermehrt in die Vorsorge einbezogen und kann sachkundiger urteilen. Wir benötigen heute in der Vorsorge mündige Destinatäre. Vorsorgeeinrichtungen können vermehrt dazu beitragen, dass die Vorsorge verstanden wird und aus Betroffenen Beteiligte werden, indem sie transparent auf individueller Ebene informieren.
Olaf Meyer: Stiftungsratspräsident Profond Vorsorgeeinrichtung
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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