Experten-Kolumne |
07.07.2022 13:24:57
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Wie stark steigen die Krankenkassenprämien im nächsten Jahr?
Wie kann ich einem starken Anstieg der Krankenkassenprämien begegnen?
In den letzten vier Jahren stiegen die Krankenkassenprämien im Durchschnitt nur wenig an; fürs 2022 sanken sie sogar leicht. Im nächsten Jahr könnten sich die Prämien jedoch wieder stark erhöhen: Der Krankenkassenverband Santésuisse befürchtet einen Prämienanstieg von über 10 Prozent, so viel wie seit 2003 nicht mehr. Die Hauptgründe dafür sind die hohen Kosten pandemiebedingter Nachholeffekte, da viele Kontrollen und Operationen während der Pandemie aufgeschoben wurden, sowie die politisch motivierten Eingriffe in die Reserven der Krankenkassen. Zudem sind bei einer Teuerung von rund 3 Prozent im Gesundheitswesen Prämienerhöhungen unumgänglich.
Um Gegensteuer zu geben, diskutiert der Bund verschiedene Massnahmen, wie z.B. die Senkung von Labortarifen und Medikamentenpreisen. Das erste Kostendämpfungspaket ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten, weitere Pakete sind zurzeit in parlamentarischer Beratung. Doch bis effektive Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen greifen, dürfte die nächste Prämienrunde schon vorbei sein.
Achtung Kündigungsfristen
Was können Versicherte angesichts des drohenden Prämienanstiegs tun? Der Bundesrat gibt die Krankenkassenprämien für das nächste Jahr erst Ende September bekannt. Wie stark die einzelnen Krankenkassen in welcher Prämienregion - und für welches Versicherungsmodell - die Prämien erhöhen werden, ist noch nicht klar. In Bezug auf die Grundversicherung macht es deshalb aktuell wenig Sinn, etwas zu unternehmen. Zudem stellt ein Wechsel der Grundversicherung grundsätzlich kein Problem dar. Wer einen Wechsel in Betracht zieht, muss die Grundversicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat bis spätestens am 30. November 2022 kündigen; dies ist für alle Versicherten problemlos möglich, da weder Gesundheitszustand noch Alter eine Rolle spielen. Bis am 30. Dezember kann dann ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, und die Grundversicherung wird auf den 1. Januar 2023 gewechselt.
Im Bereich der Zusatzversicherungen - wo vor allem beim Spitalzusatz die grössten Kosten anfallen - sollten sich Versicherte aber schon jetzt über die verschiedenen Versicherungslösungen informieren. Bei den meisten Krankenkassen beträgt die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen drei Monate. Die Kündigung muss also bis spätestens am 30. September, und bevor die neuen Prämien bekannt sind, erfolgen. Zudem darf die bestehende Police erst gekündigt werden, wenn die schriftliche Zusage der Aufnahme in eine andere Kasse vorliegt - denn im Gegensatz zur Grundversicherung besteht für die Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht. Während nach Bekanntgabe der neuen Prämien also genug Zeit bleibt, die Grundversicherung auf Anfang des Folgejahrs zu wechseln, ist das bei der Zusatzversicherung nicht der Fall. Nur bei Prämienanpassungen ist eine Kündigung der Zusatzversicherungen per Ende November möglich.
Mit alternativen Modellen Kosten sparen
Vorsorglich den Leistungsumfang der Zusatzversicherung zu reduzieren, um die Prämie zu senken, ist nur in Einzelfällen empfehlenswert. Es muss gut aufgepasst werden, dass keine Deckungslücken entstehen, da ein Wiedereinschluss nur unter Berücksichtigung der Alterslimiten und des Gesundheitszustands möglich ist. Es ist sinnvoller, Einsparungen im Bereich der Grundversicherung zu tätigen, indem z.B. ein sogenanntes Multi-Access-Modell gewählt wird. Bei einem solchen Versicherungsmodell können die Patienten wählen, ob sie zuerst die Hausärztin, ein Ärztezentrum, die telefonische Erstberatung oder die Apotheke als «Gatekeeper» kontaktieren möchten. So erhalten die Versicherten mehr Flexibilität zu günstigeren Prämien.
Wichtig zu wissen ist, dass die seit Anfang Jahr in Kraft getretene Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Rechte der Versicherten stärkt. Mehrjahresverträge können nun nach Ablauf von drei Jahren gekündigt werden, auch wenn die ursprüngliche Vertragsdauer länger war. Die Kündigung kann zudem neu auch per E-Mail erfolgen, es muss nur ein Nachweis in Textform erbracht werden.
Autor: Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG
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