Wettbewerb im Fokus |
18.03.2025 14:45:43
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Apple-Aktie kaum bewegt: Bundesgerichtshof bestätigt Kartellamts-Bewertung zu Apple

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag die Einschätzung des Bundeskartellamts zu Apples Bedeutung für den Wettbewerb bestätigt.
Das Bundeskartellamt hatte 2023 entschieden, dass Apple - sowie alle mit dem Konzern verbundenen Unternehmen - eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Die Entscheidung gilt für fünf Jahre. Apple und eine deutsche Apple-Konzerngesellschaft hatten dagegen Beschwerde eingelegt und beantragt, den Beschluss aufzuheben.
Die Feststellung der Wettbewerbsbedeutung eines Unternehmens durch das Bundeskartellamt ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren zur Stärkung der wettbewerblichen Missbrauchsaufsicht. Im zweiten Schritt kann das Bundeskartellamt dem betroffenen Unternehmen "bestimmte Verhaltensweisen untersagen", zum Beispiel in Bezug auf Wettbewerber.
Am Dienstag geht es für die Apple-Papiere im NASDAQ-Handel zeitweise marginal um 0,13 Prozent hoch auf 214,26 US-Dollar.DJG/uxd/cbr
DOW JONES
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