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EU-Kommission eingeschaltet |
20.03.2019 20:54:00
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Darum ist der Streit zwischen Apple und Spotify entbrannt

Zwischen dem Musikstreaming-Dienst Spotify und dem Apple-Konzern ist ein erbitterter Streit entbrannt. Eine mögliche Entscheidung der EU-Kommission könnte richtungsweisend sein.
Abogebühren im Visier
Konkret geht es bei der Beschwerde des Musikstreaming-Dienstes um die von Apple erhobenen Abogebühren in seinem App Store. Der iKonzern verdient nicht nur an dem Verkauf von Apps - 70 Prozent der Erlöse gehen an Apple, der Apphersteller bekommt 30 Prozent - sondern auch an In-App-Käufen. Schließen Spotify-Kunden also ein Abo bei einer App ab, die sie in Apples App-Store geladen haben, bekommt auch hier der US-Konzern einen Anteil. Zankapfel zwischen Apple und Spotify ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Spotify für die Abwicklung der Zahlungen auf Apples Bezahlsystem zurückgreifen muss. Im PlayStore von Google könne Spotify unterdessen alternative Bezahlwege nutzen.
Doch die Vorwürfe von Spotify gehen noch um einiges weiter: Denn das Unternehmen sieht sich von Apples Geschäftspraktiken besonders benachteiligt: Schließlich hat Apple selbst mit Apple Music einen Konkurrenzdienst zu Spotify am Start. Während die Schweden sich angesichts der hohen Gebühren gezwungen sahen, ihre Preise von 9,99 auf 12,99 Euro zu erhöhen, könne Apples eigener Dienst mit einem Monatspreis von 9,99 Euro das Angebot des Konkurrenten preislich unterbieten.
Apple in einer Doppelrolle: Wie benachteiligt ist die Konkurrenz?
Spotify ist dabei insbesondere Apples Doppelrolle als Plattformbetreiber für Dienste und Anbieter eines solchen Dienstes ein Dorn im Auge. Denn den Schweden zufolge spielt der US-Riese in Sachen Wettbewerb mit unlauteren Mitteln: Während Apple etwa Apple Music-Aktionen per Push-Benachrichtigungen auf iOS-Geräte bewirbt, sei die Nutzung der Funktion durch andere Anbieter für Werbeaktionen untersagt. Darüber hinaus beklagt Spotify, reihenweise Updates seiner App nicht in den App Store bekommen zu haben - Apps für Apple-eigene Produkte wie den HomePod oder die Apple Watch habe der iKonzern ebenfalls nicht zugelassen, heißt es in den Vorwürfen weiter. Ein Unternehmen befinde sich in einem Interessenskonflikt, wenn es gleichzeitig als Plattformbetreiber und Konkurrent agiere.
Service-Erlöse in Gefahr?
Die EU-Kommission nimmt die Beschwerde von Spotify eigener Aussage zufolge durchaus ernst. Und sollten die Wettbewerbshüter sich der Einschätzung des Musikstreaming-Dienstes anschließen, dass Apples Doppelrolle zu einer unfairen Behandlung von direkten Wettbewerbern führt, könnte sich dies auf Apples-Servicesparte auswirken. Denn Apple steht nicht nur mit Spotify in direkter Konkurrenz, auch der geplante Film- und Serienstreamingdienst dürfte sich als Rivale von bereits existierenden Diensten etablieren: Netflix und Amazon. Auch deren Apps sind auf Apples Plattform gelistet. Netflix hat bereits reagiert und den Abschluss von Abos über mobile Apps aus Apples Appstore untersagt. Auch Spotify hat zwischenzeitlich auf eine entsprechende Regelung zurückgegriffen, um zu verhindern, dass Kunden, die über Apples Ökosystem Streaming-Abos abschließen, Geld in die Kassen von Apple spülen und den Anbietern der Apps entsprechende Einnahmen entgehen.
Spotify & Co. haben mehr zu verlieren
Die Risikokapital-Firma Loup Ventures gab zwischenzeitlich aber Entwarnung. Denn die Deaktivierung von Abo-Modellen in Apple-Apps dürfte Apples Geschäft nur marginal beeinflussen, haben die Experten ausgerechnet. Apples Service-Umsätze würden infolge der Maßnahmen langfristig um 0,4 Prozent reduziert werden, auf den Gesamtumsatz würde dies mit minus 0,07 Prozent zu Buche schlagen. Für einen Konzernriesen wie Apple ein durchaus verkraftbarer Wert.
Es scheint also deutlich, wer im Kampf um Service-Erlöse mehr zu verlieren hat, Apple oder Spotify und Netflix. Spotify benötigt dringend jegliche Einnahmen, denn auch 2019 wird das Unternehmen wohl erneut rote Zahlen schreiben. Es werde mit einem operativen Fehlbetrag zwischen 200 und 360 Millionen Euro gerechnet, teilte das Unternehmen kürzlich mit. Die Schweden sind gezwungen, umfangreich in Wachstum und den Ausbau der Abonnentenzahl zu investieren. Apple hingegen fährt trotz einer schwächelnden Hardwaresparte Milliardengewinne ein und sitzt auf einem Geldberg in Höhe von 250 Milliarden Dollar. Kommt es hart auf hart, könnte Apple den Streaming-Streit einfach aussitzen und im schlimmsten Fall eben auf die Aboerlöse der betroffenen Konkurrenten verzichten.
Droht Apple eine Kartellstrafe?
Schwierig wird es allerdings, wenn die EU-Kommission Apples Doppelrolle als Betreiber einer App-Plattform und Anbieter von Apps mit Konkurrenzprodukten im App-Store grundsätzlich in Frage stellt. Dann könnte der iKonzern gezwungen sein, Maßnahmen zu ergreifen, die einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Ein Ausschluss von Konkurrenz-Apps aus dem App-Store ist aus Wettbewerbssicht nahezu ausgeschlossen.
Die EU-Wettbewerbshüter hatten zuvor bereits in anderen Fällen eine mögliche Wettbewerbsverzerrung untersucht, wenn Unternehmen in einer Doppelrolle agieren. Auch die Alphabet-Tochter Google war bereits ins Visier der Behörde geraten, dabei ging es speziell um die Benachteiligung von Konkurrenten bei der Google-Online-Produktsuche. Google hatte nach Ansicht der Wettbewerbshüter seine Marktmacht missbraucht, um User auf die hauseigene Preisvergleichsplattform Google Shopping zu lenken statt auf Preisvergleichsseiten von Konkurrenzanbietern, die möglicherweise bei besserer Auswahl niedrigere Preise anbieten. Das hatte Google eine 2,42-Milliarden-Euro-Strafe eingebracht.
Und auch der Shoppingriese Amazon ist kürzlich wegen einer Doppelrolle ins Visier der Wettbewerbshüter geraten. Der US-Konzern ist selbst der größte Online-Händler in Deutschland und betreibt dazu noch einen Internet-Marktplatz, auf dem Waren anderer Anbieter verkauft werden.
Ob die EU-Kommission auch bei Apple so hart durchgreifen wird, wie 2017 bei Google, bleibt abzuwarten.
Redaktion finanzen.ch
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