Versprechen gebrochen? |
09.07.2021 23:31:00
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Klage gegen Tesla: Supercharger-Gebühr für frühe Tesla-Fahrer
![Versprechen gebrochen? Klage gegen Tesla: Supercharger-Gebühr für frühe Tesla-Fahrer](https://images.finanzen.ch/images/unsortiert/tesla-smith-collection-gado-getty-images-660-940.jpg)
Tesla sieht sich in Kalifornien der Klage eines Kunden gegenüber. Der Tesla-Fahrer wirft dem Elektroautobauer vor, mit falschen Versprechen geworben zu haben, weil er für das Laden seines Elektrofahrzeugs Geld bezahlen soll.
• Supercharger-Gebühr wird auch von frühen Fahrern erhoben
• Tesla-Fahrer verklagt den Konzern
"Lebenslang kostenlos laden", damit warb der Elektroautobauer Tesla noch vor einigen Jahren um neue Kunden. Wer zwischen 2012 und 2016 ein Tesla-Fahrzeug erworben hat, kommt auch heute noch in den Genuss, dieses an Supercharger-Stationen aufladen zu können, ohne dass Tesla ihm den Strom in Rechnung stellt. Das unterscheidet frühe Tesla-Käufer von jenen, die ab 2017 zu Tesla-Kunden wurden. Doch unter bestimmten Umständen müssen auch frühe Kunden des Konzerns an den Superchargern bezahlen - das hat einen der besagten Tesla-Fahrer nun offenbar zu einer Klage gegen den E-Konzern veranlasst.
Kostenlos tanken und kostenlos parken?
Wie "Bloomberg" berichtet, hat Kevin Shenkman vor einem kalifornischen Gericht Klage gegen den Konzern von Elon Musk eingereicht. Sein Ziel: Für all jene frühen Tesla-Kunden sowohl eine Rückerstattung der Kosten als auch Schadensersatz zu erwirken.
Denn komplett kostenlos ist die Nutzung der Supercharger-Stationen auch für Kunden wie Shenkman nicht. Zwar stellt Tesla ihm nicht den getankten Strom in Rechnung, steht er mit seinem Fahrzeug aber zu lange nach dem Laden an der Ladestation, verlangt der Elektroautobauer die Entrichtung einer Gebühr.
In der beim Staatsgericht in Alameda County eingereichten Beschwerde erklärte Shenkman: Um frühe Kunden davon zu überzeugen, Teslas Elektrofahrzeuge zu kaufen, versprach das Unternehmen ihnen lebenslanges kostenloses Supercharging. Um jedoch mit Staus an den Supercharger-Stationen umzugehen, habe Tesla eine "Supercharger-Gebühr" von Kunden auferlegt, die nicht unmittelbar nach der Aufladung zu ihren Fahrzeugen zurückkehrten.
"Um die Sache noch komplizierter zu machen: Wenn ein Kunde wie der Kläger, dem lebenslanges kostenloses Supercharging versprochen wurde, sich weigert, solche ,Supercharger-Gebühren' zu zahlen, sperrt Tesla den Supercharger-Zugang vollständig und deaktiviert damit eine Funktion, für die Kunden Tausende von Dollar bezahlt haben, um diese extra zu bekommen", wird Shenkman bei Bloomberg zitiert.
Weitere Details nicht bekannt
Das Gericht wird nun wohl entscheiden müssen, ob Teslas Versprechen an frühe Kunden, ihre Fahrzeuge an Supercharger-Stationen kostenlos aufzuladen, sie auch dazu berechtigt, die 2017 eingeführte Supercharger-Gebühr zu umgehen.
Shenkman will vor Gericht erwirken, dass Tesla auch in Zukunft derartige Gebühren nicht erheben darf, heisst es bei Bloomberg weiter.
Redaktion finanzen.ch
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