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SEC-Klage 02.02.2024 22:48:00

Coinbase vergleicht Kryptowährungen mit Beanie Babies: Interessante Parallelen zwischen digitalen Assets und Sammlerstücken

Coinbase vergleicht Kryptowährungen mit Beanie Babies: Interessante Parallelen zwischen digitalen Assets und Sammlerstücken

Im Rahmen einer Anhörung vor dem Bundesgericht in New York verglich Coinbase den Erwerb von Kryptowährungen kürzlich mit dem Kauf von Beanie Babies. Entgegen der SEC-Beschuldigung handele es sich bei Token vielmehr um Sammlerstücke als um Wertpapiere.

Coinbase
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• SEC hatte Coinbase im Juni 2023 verklagt
• Kryptobörse wurde beschuldigt, nicht registrierte Wertpapiere verkauft zu haben
• Coinbase vergleicht Erwerb von Kryptos mit dem von Beanie Babies

Im Juni vergangenen Jahres hatte die Securities and Exchange Commission (SEC) Klage gegen Coinbase eingereicht. Die grösste US-Kryptobörse wurde beschuldigt, nicht registrierte Wertpapiere verkauft zu haben, plädierte aber für die Abweisung der Klage. Nun fand Mitte Januar die Anhörung der SEC und Coinbase vor US-Bezirksrichterin Katherine Polk Failla statt.

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Kryptowährungen und Beanie Babies

Coinbase zufolge gleiche der Kauf von Kryptowährungen an einer Börse eher dem Sammeln von Beanie Babies als der Investition in eine Aktie oder Anleihe. Beanie Babies sind Kuscheltiere des Unternehmens Ty. Ein spezielles Verkaufskonzept mit limitierter Auflage führte Ende der 1990er-Jahre zu einer Art Spekulationsblase. Beanie Babies wurden dann zeitweilig als Spekulationsobjekt genutzt und erzielten auf dem Sekundärmarkt teils das Hundertfache des ursprünglichen Kaufpreises. Vor der Jahrtausendwende platzte diese Spielzeugblase dann aber.

Im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Anhörung erklärte William Savitt, ein Anwalt von Coinbase, dass an der Börse gehandelte Token keine Wertpapiere darstellten, die der Gerichtsbarkeit der SEC unterliegen, da die Käufer keine Rechte erwarben, wie etwa bei Aktien oder Anleihen, heisst es bei Bloomberg. Bei den Token handele es sich eher um Sammlerstücke, argumentierte der Anwalt. "Es ist der Unterschied zwischen dem Kauf von Beanie Babies Inc. und dem Kauf von Beanie Babies", so Savitt.

SEC vs. Coinbase

Die SEC sieht den Sachverhalt natürlich anders: "Wenn Sie ein Sammlerstück kaufen, sagen wir eine Baseballkarte oder eine Figur, kaufen Sie nur den Gegenstand. Sie kaufen eine Sache. Sie kaufen sich nicht ein. Und das ist meiner Meinung nach der Unterschied. Daran ist kein Unternehmen beteiligt", zitiert Bloomberg SEC-Anwalt Patrick Costello. Das sei bei Coinbase jedoch nicht der Fall. "Wenn Sie diesen Token kaufen, investieren Sie in das Netzwerk dahinter. Das eine kann nicht vom anderen getrennt werden. Wenn der Wert des Netzwerks oder des Ökosystems steigt, steigt auch der Wert des [zugehörigen] Tokens", betonte Costello weiter.

Die Frage, ob es sich bei digitalen Token also um Wertpapiere handelt, konnte bislang noch nicht abschliessend geklärt werden - verschiedene Gerichte, verschiedene Richter, verschiedene Meinungen. Failla äusserte im Rahmen der Anhörung allerdings, sie habe "echte Angst", dass die Position der SEC zu einer Regulierung von Sammlerstücken führen könnte, berichtet Bloomberg.

Mit einer Entscheidung der US-Bezirksrichterin wird bis Ende Februar gerechnet.

Redaktion finanzen.ch

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Bildquelle: Burdun Iliya / Shutterstock.com,Primakov / Shutterstock.com
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