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Historisch |
02.06.2025 15:06:37
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Missbrauch mit Preisvorgaben? Deutsches Kartellamt mahnt Amazon ab
(Ausführliche Fassung)
BONN (awp international) - Das Bundeskartellamt argwöhnt, dass der Handelsriese Amazon rechtswidrig in die Preisgestaltung anderer Firmen auf der Handelsplattform Amazon-Marktplatz eingreift. Eine entsprechende Abmahnung und vorläufige Einschätzung des Sachverhalts veröffentlichten die Wettbewerbshüter in Bonn. Amazon weist die Vorwürfe zurück.
Die Firma hat nun Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Kartellamt. Danach könnten die Wettbewerbshüter das Unternehmen zu einem anderen Vorgehen zwingen. Hiergegen wiederum könnte Amazon klagen.
"Der Wettbewerb im Onlinehandel in Deutschland wird zu einem grossen Anteil durch Amazons Regeln für die Handelsplattform bestimmt", betonte Kartellamtschef Andreas Mundt. Da Amazon auf der Plattform in den direkten Wettbewerb zu den anderen Händlern trete, sei eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber grundsätzlich wettbewerblich bedenklich, etwa durch Preisobergrenzen für Marktplatz-Anbieter. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels eingesetzt wird."
Kritik an Intransparenz
Amazon ist mit grossem Abstand Marktführer, seine Webseite vereint den Angaben zufolge etwa 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Onlinehandel. Dabei verkauft Amazon selbst Ware, öffnet seine Webseite über die Marktplatz-Funktion aber auch für Drittanbieter - wer Sportschuhe, Elektronik und andere Produkte kaufen möchte, bekommt so etwas direkt von Amazon oder von anderen Händlern, die die Amazon-Webseite nutzen und dafür Geld an den grossen Wettbewerber zahlen.
Allerdings können die Marktplatz-Anbieter die Preise nach Darstellung des Kartellamts nicht frei festlegen, da es Preiskontrollmechanismen von Amazon gibt. Fällt ein Preis zu hoch aus, so wird das Angebot entweder vom Marktplatz entfernt, oder es wird nicht mehr in der Kaufbox ("Buy Box") optisch hervorgehoben, sondern verschwindet gewissermassen in der Bedeutungslosigkeit. Ausserdem kann es nach Angaben des Kartellamts passieren, dass ein Produkt zwar noch zu sehen ist, daneben aber kein Einkaufsfeld mehr auftaucht. Amazon fordere die Anbieter zur Preissenkung auf und verweise dabei auf angeblich angemessene Referenzpreise.
Bei Deutschlands Wettbewerbshüter verursacht so ein Vorgehen starke juristische Bauchschmerzen. Sie kritisieren, dass häufig wechselnde Preisgrenzen den Wettbewerb auf dem Amazon-Marktplatz beschränken könnten. Solche Beschränkungen seien intransparent, sie folgten "keinen objektiven, überprüfbaren Grundsätzen". Händler könnten verdrängt werden.
Ausserdem befürchtet das Kartellamt, dass Amazon seine starke Stellung so ausnutzen könnte, dass andere externe Onlinehändler vor Preissenkungen zurückschreckten. Dies täten besagte Onlinehändler in der Annahme, dass Amazon ohnehin schnell nachzöge und sie gar keinen Preisvorteil hätten. Das hätte Folgen für den Onlinehandel insgesamt. Nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts wäre auch diese Amazon-Geschäftspraxis rechtswidrig. Deutschlands oberste Wettbewerbshüter blicken schon längere Zeit kritisch auf Amazon. 2022 schuf die Bundesbehörde die Grundlagen, damit das Unternehmen unter eine erweiterte Missbrauchsaufsicht fällt.
Amazon sieht sich im Recht
Eine Amazon-Sprecherin sagte, man sei mit der Einschätzung des Kartellamts in keiner Weise einverstanden. Man unterstütze mehr als 47.500 deutsche Verkaufspartner "durch klare und faire Richtlinien, die für alle Angebote in unserem Store gelten". Kleine und mittelständische Unternehmen, die über Amazon verkaufen, böten Kunden eine grosse Produktauswahl an - und sie legten ihre Preise frei und unabhängig fest.
Die Sprecherin fügte hinzu, dass Amazon keine Preise fördern wolle, die nicht wettbewerbsfähig seien. "Dies würde das Vertrauen unserer Kunden in das Einkaufserlebnis und den Erfolg unserer Verkaufspartner beeinträchtigen." Amazon zu zwingen, Kunden auf Amazon.de "überteuerte Waren" anzubieten, würde unter anderem etablierte Einzelhandelspraktiken infrage stellen, von denen bis heute Millionen Kunden profitierten./wdw/DP/zb
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Die besten Aktien der vergangenen 30 Jahre – Wall Street Live mit Tim Schäfer
Die 10 besten Aktien der letzten 30 Jahre im S&P 500.
Welche Aktien haben in den letzten 30 Jahren im S&P 500 die höchste Rendite erzielt? In diesem spannenden Interview zeigt uns Tim Schäfer @TimSchaeferMedia warum es nicht Apple oder Amazon auf Platz 1 geschafft haben, sondern ein Energy-Drink-Hersteller.
Gemeinsam werfen wir einen Blick auf die Top 10 Performer, viele davon überraschend unbekannt.
Highlights der Folge:
🔹 Monster Beverage – Vom Saftladen zum Milliardenunternehmen
🔹 Nvidia – KI-Boom und Chipdesign auf Weltklasse-Niveau
🔹 Amazon – Vom Online-Buchhändler zum globalen Tech-Giganten
🔹 Axon Enterprise – Taser und Bodycams für Polizei und Sicherheit
🔹 Netflix – Streaming-Pionier mit kontinuierlichem Wachstum
🔹 NVR – US-Hausbauer mit extrem teurer Aktie
🔹 Texas Pacific Land – Landbesitzer mit Einnahmen aus Öl und Wasser
🔹 Apple – Innovationsmaschine und Ökosystem mit starker Marge
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