Wunsch nach Privatsphäre |
09.06.2024 15:47:00
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Transparenz verschleiern: Das charakterisiert Bitcoin-Mixer
Das Bitcoin-Netzwerk zeichnet sich durch seine hohe Transparenz aus - und eignet sich daher nicht für anonyme Transaktionen. Mit Bitcoin-Mixern sollen die Zahlungen mit der Kryptowährung aber dennoch verschleiert werden können.
• Bitcoin-Mixer schalten sich zwischen Sender und Empfänger
• Potenzial für illegale Aktivitäten
Transparentes Netzwerk: Bitcoin-Handel nicht anonym
Der Handel mit Kryptowährungen boomt. Besonders das Krypto-Urgestein Bitcoin findet sich in vielen Wallets von Fans der Internetmünzen wieder. Und auch wenn der nach Marktkapitalisierung gewichtet größte Cybercoin bei Nutzern oftmals als anonyme Zahlungsmethode gilt, zeichnet sich der Bitcoin durch seine starke Transparenz aus. Nicht nur sind die Transaktionen mit der beliebten Internetmünze öffentlich einsehbar, sie werden auch auf der Blockchain gespeichert und einer Bitcoin-Adresse zugeordnet. Um beim Kryptohandel dennoch die eigene Privatsphäre zu schützen, empfiehlt das "Bitcoin Project", jedes Mal eine neue Adresse zu verwenden, wenn Zahlungen empfangen werden. Darüber hinaus könne es sich anbieten, mehrere Wallets zu verschiedenen Zwecken zu nutzen. "Auf diese Weise können Sie Ihre Transaktionen trennen und es ist nicht möglich, sie miteinander in Verbindung zu bringen", heißt es dazu auf der Webseite des Projekts. "Menschen, die Ihnen Geld senden, können nicht sehen, welche anderen Bitcoin-Adressen Ihnen gehören und was Sie damit machen."
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Bitcoin-Mixer sollen Abhilfe schaffen
Doch einigen Bitcoin-Nutzern geht dies nicht weit genug. Um die Transaktionen mit Bitcoin zusätzlich zu verschleiern, werden oftmals sogenannte Bitcoin-Mixer verwendet, wie "CoinDesk" schreibt. Diese Anbieter agieren als Zwischenstation zwischen Sender und Empfänger. So sendet etwa ein Transaktionspartner einen Bitcoin-Betrag an ein privates Sammelkonto, aus dem dann der Zahlungsempfänger seinen Geldwert erhält. Dabei werden die Server, auf denen die Dienste laufen, in der Regel besonders verschlüsselt, um die abgewickelten Zahlungen nicht der Öffentlichkeit preiszugeben. Einer dieser Anbieter, "CryptoMixer", wirbt etwa damit, dass moderne Verschlüsselungsmethoden eingesetzt und die Details der Transaktionen nach einiger Zeit gelöscht werden. Aktuell wird dort eine Mindesteinlage von 0,001 Bitcoin vorausgesetzt.
Transaktionen nur bedingt anonym
Dabei fallen jedoch Gebühren an, die bei CryptoMixer etwa mindestens 0,05 Prozent des Betrags sowie 0,0005 Bitcoin betragen. Der Betrag, der in den Sammelpool hineinfließt, unterscheidet sich also von dem Wert, den der Empfänger erhält. Dabei ist es jedoch fraglich, wie anonym die Transaktionen über solche Dienste tatsächlich sind, wie CoinDesk erklärt. So sei es unwahrscheinlich, dass mehrere Transaktionen über den gleichen Preis, abzüglich der Gebühren, abgewickelt werden. Somit können Eingangs- und Ausgangstransaktion möglicherweise doch zugeordnet werden, etwa durch Strafverfolgungsbehörden. Hier gilt jedoch: Je mehr Nutzer der Mixer hat, desto schwieriger wird eine solche Zuordnung, da dann auch mehr Zahlungen mit ähnlichen Werten enthalten sein dürften.
Bitcoin-Mixer für Geldwäsche genutzt
Zwar ist die Nutzung eines Bitcoin-Mixers nach derzeitigem Stand nicht illegal, wie der Krypto-Marktplatz "Anycoin Direct" verrät, eine Verschleierung von Zahlungstransaktionen werde aber immer gerne für kriminelle Aktivitäten genutzt. So sei es denkbar, dass die Dienste zum Zwecke von Geldwäsche, Kinderpornografie und Steuerhinterziehung verwendet werden. Sollte dies der Fall sein, können die Betreiber der Bitcoin-Mixer belangt werden. So wurde etwa im April 2021 Roman Sterlingov, der Gründer des Anbieters "Bitcoin Fog", verhaftet, weil er mittels der Plattform ermöglicht haben soll, dass 335 Millionen US-Dollar gewaschen wurden, wie aus einer Mitteilung des US-amerikanischen Justizministeriums hervorgeht. "Sterlingov wird durch eine Klage der Geldwäsche, des Betriebs eines nicht lizenzierten Geldübermittlungsgeschäfts und der Geldübermittlung ohne Lizenz im Bezirk Columbia beschuldigt", heißt es dort. Ähnlich verhielt es sich bereits im Februar 2020 mit "Helix"-Gründer Larry Harmon. Mit seinem Bitcoin-Mixer sollen Kriminelle etwa 300 Millionen US-Dollar gewaschen haben. Im August 2021 bekannte er sich dann schuldig, wie das Justizministerium verkündete. Auf ihn könnten bis zu 20 Jahre Gefängnis sowie eine Geldstrafe von 500'000 US-Dollar oder dem doppelten Geldwert der betreffenden Transaktionen zukommen. "Diese Anklage unterstreicht, dass der Versuch, Transaktionen mit virtuellen Währungen auf diese Weise zu verschleiern, ein Verbrechen ist, und dass das Ministerium sicherstellen kann und wird, dass sich solche Verbrechen nicht auszahlen", erklärte der Stellvertretender Generalstaatsanwalt Brian A. Benczkowski zu Harmons Anklage. Seitdem wurden CoinDesk zufolge aber Maßnahmen durch die Financial Action Task Force und die Europäische Union auf den Weg gebracht. Nicht nur sollen so illegale Aktivitäten verhindert werden, die Nutzung dieser Dienste soll für die breite Masse erschwert werden, sodass prinzipiell weniger Menschen auf Bitcoin-Mixer zugreifen."Verunreinigte" Bitcoin
Aber auch wenn Bitcoin-Besitzer die Anbieter für private Transaktionen nutzen und keinen illegalen Aktivitäten nachgehen, hält die Nutzung von Bitcoin-Mixern doch einige Fallstricke bereit. Einige Kryptobörsen lehnen etwa den Handel mit Bitcoin, die aus solchen Mixern stammen oder in solche überführt werden sollen, grundsätzlich ab. Coins, die Bitcoin-Mixern zugeordnet werden können, werden dann oftmals als "verunreinigt" gebrandmarkt, wie CoinDesk erklärt. Wie das Portal weiter berichtet, verwehrt die Krypto-Plattform Binance etwa Abhebungen, die an die Wallet Wasabi wandern sollen. Zwar zeichnet sich diese durch ein hohes Maß an Datensicherheit und Privatsphäre aus, arbeitet jedoch auch mit dem Bitcoin-Mixer CoinJoin zusammen, der mit niedrigen Gebühren, der Abwesenheit von Protokollen und einer Anonymität von "100 Prozent" lockt. Sollten Kryptofans dennoch auf solche Anbieter zurückgreifen, sollten sie sich vorher ausführlich informieren, rät CoinDesk. Schließlich gebe es auf dem Gebiet einige schwarze Schafe. Auch unterscheiden sich die Dienste im Grad der Anonymisierung.
Schattige Alternativen zu Mixern
Doch nach Angaben des Portals existieren darüber hinaus weitere Möglichkeiten, Krypto-Transaktionen zu verschleiern - etwa das "Chain Hopping". Dazu nutzen Kriminelle mehrere Konten, die günstig gekauften oder gar gestohlenen Identitäten zugeordnet sind, um die Bestände hin- und herzubewegen. Dies hat den Grund, dass Strafverfolgungsbehörden in der Regel lange Zeit benötigen, bis sie eine Schließung der Konten bei den Handelsanbietern erwirken können. Die Gelder sind zu diesem Zeitpunkt in der Regel also bereits auf den Zielkonten der Betrüger. Wurden die Profile außerdem im Rahmen der Identitätsprüfung abgeschlossen und von den Betreibern vermeintlich als echt eingestuft, ist ein nachträgliches Erkennen dieser Betrugskonten für die Handelsbörsen schwierig.
Bitcoin-Alternativen nutzen oftmals Anonymisierung
Mit sogenannten "Privacy Coins" sollen Transaktionen ebenfalls gegenüber staatlichen Behörden geschützt sein. Auch Privatpersonen ohne kriminelle Energie nutzen diese, so CoinDesk. Monero greift dazu etwa auf einmalige "Stealth"-Adressen zurück und schmückt echte Transaktionssignaturen mit Täuschungen aus. So akzeptierte der ehemalige Darknet-Markt White House Market, bei dem ein besonders hohes Maß an Sicherheit angelegt wurde, ausschließlich Monero, während vergleichbare Plattformen in der Regel auf Bitcoin-Mixer zurückgreifen. Bei Zcash können Nutzer außerdem private Transaktionen abschließen, die Zero-Knowledge-Proofs nutzen. Es werden also keine Informationen zur Transaktion veröffentlicht.
Redaktion finanzen.ch
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