Experten-Kolumne |
25.10.2013 14:32:16
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Courtagen bei Pensionskassen
Kolumne
In der Sendung Kassensturz des Schweizer Fernsehens wurde Anfang Oktober über die Provisionierung der Versicherungsberater berichtet. Speziell wurden dabei die diesbezüglichen Modelle der Pensionskassen beleuchtet.
Dabei entstand der Eindruck, dass die Versicherungsberater in der beruflichen Vorsorge Provisionen ohne Gegenleistung erhalten.
Dass in der Öffentlichkeit dieser Eindruck besteht, ist zu einem grossen Teil auf die fehlende Transparenz bei den Vertriebskosten der Vorsorgeeinrichtungen zurückzuführen. Dies ist nicht ein spezifisches Problem der Vorsorgebranche, sondern ist ebenfalls ein Thema im Nichtleben-Bereich der Versicherungen. Auch Banken müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, in der Vergangenheit den Kunden wenig oder gar keine Informationen über Vermittlungsprovisionen im Anlagegeschäft weitergegeben zu haben.
Grundsätzlich sind Provisionen nichts Verwerfliches, sondern stellen eine Entschädigung für eine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit dar. Erst das Fehlen einer Gegenleistung macht aus den Provisionen etwas Unzulässiges.
Viele Unternehmen sind froh, wenn sie bei der Wahl der Versicherungen beraten werden. Niemand erwartet, dass diese Dienstleistung gratis erbracht wird. Sofern das Unternehmen informiert ist, was diese Dienstleistung kostet, ist es bereit, dafür zu zahlen. Transparenz ist jedoch sehr wichtig, denn nur wenn ich die Gewissheit habe, dass mich der Makler objektiv, das heisst unabhängig von der Höhe der Provision berät, bin ich sicher, die beste Lösung für das Unternehmen und die Mitarbeiter zu wählen.
Für viele Makler ist diese Offenheit seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Makler sind interessiert, eine langfristige Zusammenarbeit mit den Kunden zu pflegen. Dies funktioniert nur, wenn diese Beziehung auf Vertrauen basiert und nicht auf einer kurzfristigen Ertragsoptimierung.
Schwarze Schafe wird es jedoch immer geben. Der Gesetzgeber, die Gewerkschaften und der Versicherungsverband versuchen mit verschiedenen Regelungen und Vorstössen regulierend einzugreifen. Die Pflicht, die Kosten der Makler- und Brokertätigkeit in der Betriebsrechnung einer Vorsorgeeinrichtung auszuweisen, ist ein erster Schritt. Das Ergebnis einer laufenden Studie über die Vertriebskosten der Vorsorgeeinrichtungen wird zweifellos zu neuen Erkenntnissen führen und zu zusätzlichen Auflagen führen.
Ich bin klar der Meinung, dass sich der Markt der Versicherungsmakler in den nächsten Jahren weiter verändern wird.
Die hohe Internationalisierung der Schweizer Industrie und die anspruchsvollen gesetzlichen Regelungen machen eine intensive Beratung und Betreuung bei Versicherungen weiterhin notwendig. Mit zunehmender Komplexität der Produkte steigen aber auch die fachlichen Anforderungen an die Berater und dies hat einen Preis.
Auf der anderen Seite haben die Unternehmen und Vorsorgekommissionen die Aufgabe, die Beratungskosten bei der Evaluation einer Vorsorgeeinrichtung zu berücksichtigen und mit dem Versicherungsberater zu besprechen, unabhängig davon, ob es sich um einen Makler oder Vertreter einer Versicherungsgesellschaft handelt. Allenfalls gibt es auch alternative Entschädigungsmodelle zu prüfen.
Ein für beide Seiten faires Preis-Leistungsverhältnis ist kurz- und langfristig das beste Mittel, um die bestehende Meinung über Provisionierungen von Versicherungsdienstleistungen ins rechte Licht zu rücken.
Franz Zwyssig, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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