Experten-Kolumne |
29.11.2013 13:40:47
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Flexibilisierung der Altersleistungen
Kolumne
Nachdem Bundesrat Berset letzte Woche die Eckdaten der Rentenreform präsentiert und in die Vernehmlassung geschickt hat, hat das mediale Sperrfeuer eingesetzt. Die Gesamtbetrachtung ist sehr löblich, aber dass einzelne Massnahmen wieder auftauchen, die bereits an der Urne bachab geschickt wurden, lässt nichts Gutes für das zu erwartende Referendum hoffen.
Dass die Diskussion über die Rentenreform im Parlament im Wahljahr 2015 durchgeführt wird, sorgt bei mir für gemischte Gefühle. Dies könnte schnell zu einem Reformpaket führen, das Leistungskürzungen nicht in Betracht zieht und die Kosten zu Lasten der Allgemeinheit steigen werden.
Geschenke zu Lasten der Altersvorsorge sind nicht gratis. Bei der ersten Säule bedeutet dies, dass der Staat zusätzliche Geldquellen äufnen muss. Fehlen die Anlageerträge, heisst das nichts anderes, als dass die Steuerzahler einspringen müssen. Politisch wird dies kaum mehrheitsfähig sein, da die aktive Erwerbsbevölkerung in einer Tiefzinsphase wie heute bereits die Rentner der zweiten Säule quersubventioniert. Über eine lange Zeitdauer betrachtet findet zweifellos ein gewisser Ausgleich zwischen den Aktiven und den Rentnern statt, da bei hohen Anlagerenditen die Mehrerträge auf dem Rentnerkapital den Aktiven zu Gute kommen.
Setzt man auf einen fairen Ausgleich, muss man die Aktiven und Rentner separat betrachten. Da einmal gesprochene Pensionskassenrenten nur in Ausnahmesituationen nach unten korrigiert werden können, setzen Pensionskassen auf tiefer angesetzte, sichere Renten, und haben dann bei guten Anlageergebnissen die Möglichkeit, die Renten zu erhöhen. Denkt man diesen Ansatz weiter, bietet sich eine Flexibilisierung der Altersrente an. Verständlicherweise gehen die Meinungen dazu stark auseinander. Nicht jeder Neurentner verfügt über ein so grosses Einkommen, welches ihm erlaubt, mit schwankenden Renten auszukommen.
Zusätzlich hat die separate Rechnung den Vorteil, dass sämtliche Erträge des Alterskapitals der Aktiven auch ausschliesslich den Aktiven zu Gute kommen. Dies bedeutet, dass Mehrerträge zu einer höheren Verzinsung führen und sich das Alterskapital entsprechend erhöht. Aus der langfristigen Perspektiven betrachtet, schliesst sich hier der Kreis, denn ein höheres Alterskapital führt zu höheren Renten und ermöglicht eine höhere Flexibilität mit variablen Renten.
Ergänzend kann ich mir eine weitere Flexibilisierung des Alterssparens vorstellen. Der überobligatorische Teil kann beispielsweise individuell angelegt werden. Mit anderen Worten hat der Versicherte die Möglichkeit, sein Anlageportfolio nach seinem Risikoprofil zusammenzustellen. Damit trägt er zwar das Risiko selber, hat aber auf der anderen Seite die Möglichkeit, von überdurchschnittlichen Renditen zu profitieren. Aufgrund des Anlagehorizonts von bis zu vierzig Jahren bieten sich beispielsweise Aktien als langfristiges Anlageinstrument für die Vorsorge an.
Die Rentenreform wird vor dem Volk nur Bestand haben, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten und nicht stur auf dem Status Quo beharren. Zudem braucht es Offenheit, um neue Lösungen zu überlegen. Schauen wir gespannt auf die kommenden Diskussionen über die Rentenreform in den Medien und dem Parlament.
Franz Zwyssig, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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