Universal Purchase |
29.03.2020 16:30:00
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AppleWatch, Mac, iPhone & Co: Plattformübergreifende Kompatibilität der Apps

Wende bei Apple: Zukünftig können Programmierer eine App für alle Apple-Geräte anbieten - nun also auch Macs. Was diese Änderung bedeutet.
• Auch für In-App-Einkäufe gültig
• MacOS nun nicht mehr von Softwarebündelung ausgeschlossen
In seinem Newsbereich für Entwickler gab Techgigant Apple kürzlich eine Änderung bekannt, die die Bündelung der Software betrifft.
Bündelung auf MacOS ausgeweitet
Die Softwarebündelung für Apps bei Apple ist generell nichts neues. Doch bislang gab es diese nur für iPhone- und iPad-Software, MacOS stand gesondert da. Mit dem Universal Purchase soll sich das nun ändern. Programmierer können in Zukunft Apps als Bundle für alle Geräte des iKonzerns konzipieren. User zahlen so einmalig Geld für eine App und können diese dann auf ihrem iPhone, iPad, ihrer Apple Watch und ihrem Mac verwenden. Die optimierte plattformübergreifende Kompatibilität gilt auch für In-App-Käufe oder Abonnements.
Apple-Apps: Welche Änderungen sich ergeben
Wie der iKonzern auf seiner Entwicklerseite informiert, ist für das Anbieten einer App für mehrere Plattformen eine gemeinsame Bundle-ID beim Hochladen nötig. Die Apps müssen ausserdem "mit demselben App-Datensatz in App Store Connect verknüpft sein," heisst es auf der Seite. "Ihre App wird als Universal-Kauf erhältlich sein, nachdem mindestens zwei Plattformversionen von App Review genehmigt wurden." Wurden die Apps für zwei Plattformen einmal akzeptiert, kann der Universal Purchase nicht mehr deaktiviert oder in eine einzelne Version umgewandelt werden.
Allerdings ist es nicht möglich, Apps, die in verschiedenen Versionen bereits verfügbar sind, zusammenzuführen. Wollen Programmierer für ihre vorhandenen Apps das Universal Purchase ermöglichen, müssen sie alle bis auf eine App entfernen. Die Entfernten Anwendungen müssen dann der Bundle-ID der bestehenden App ergänzt werden. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass es zu Komplikationen bei App Store-Einträgen, zahlungspflichtigen Angeboten oder Updates kommt.
Redaktion finanzen.ch
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